/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Scheidungen sollen für Bauern teurer werden

sal |

 

Am Freitag und am Samstag findet in Bern die zweite Frauensession statt. Am Samstag steht auch die Landwirtschaft auf der Traktandenliste. Im Falle einer Scheidung soll der Eigentümergatte (öfter ein Mann als eine Frau) der Nichteigentümergattin mehr Geld herausgeben müssen. Das ist eine Forderung. Die Frauensession kann online live mitverfolgt werden. 

 

Frauensession 2021 heisst wie bei der ersten Austragung 2021, dass der Nationalratsaal ausschliesslich von Frauen besetzt ist. Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) ist Mitorganisatorin. Die von ihm geführte Kommission bringt ihre Anträge am Samstag in die Frauensession ein. Die Frauensession beginnt am Samstag um 9 Uhr und dauert bis um 14.30 Uhr. 

 

 

Scheidungen sind ein Thema 

 

Ein Antrag der Kommission für Landwirtschaft, bei welcher der SBLV das Sekretariat führt, ist, dass beim Scheidungsfall in der Landwirtschaft die Nichteigentümerperson (oft ist es eine Frau, die Nichteigentümergattin also) besser gestellt wird. Der Titel der Motion heisst zwar: «Revison des Eherechts: Abmilderung der negativen Folgen einer Ehescheidung oder Auflösung eingetragener Partnerschaft auf landwirtschaftliche Betriebe».

 

Die Folge der Motion dürfte aber im Gegenteil sein, dass der Betrieb beziehungsweise die Person, welcher der Person gehört (in der Mehrheit der Fälle ist das ein Mann) bei einer Scheidung mehr Geld herausgeben muss an die Ehegattin. Das heisst konkret, dass die Folgen für den Betrieb in Zukunft grösser wären als heute. 

 

Verkehrswert bei Güterausscheidung 

 

Konkret heisst es in der Motion, die am Samstag vorgebracht wird und die dann als Eidgenössische (offizielle) Parlament übergeben werden soll, dass «ein landwirtschaftliches Gewerbe im Scheidungsfall für die Berechnung des Mehrwertanteils und der Beteiligungsforderung zum Verkehrswert einzusetzen ist, unabhängig davon, ob der Eigentümer es selbst weiterbewirtschaftet oder nicht.»

 

Heute ist es laut Begründung so, dass das in der Landwirtschaft das bäuerliche Bodenrecht das Scheidungsrecht überlagert. Das heisst, dass in der güterrechtlichen Auseinandersetzung das landwirtschaftliche Gewerbe zum Ertragswert eingesetzt wird, was wiederum bedeutet, dass Schuldentilungen oder mache Investitionen, die Ehegatten geleistet haben, unsichtbar werden und so aus Sicht der Kommission Landwirtschaft der Frauensession die Nichteigentümerehegatten benachteiligt werden. 

 

Weil der Ertragswert oft nur einen Drittel des Verkehrswertes beträgt, würde der güterrechtliche Anspruch der Nichteigentümergattin markant steigen. Beharren die Frauen (oder Männer) auf einem sofortigen güterrechtlichen Ausgleich, könnte das die Fortsetzung der Betriebe stark in Frage stellen. Das ist heute schon der Fall, wäre aber bei einer Umsetzung der Motion noch akzentuiert, da es um mehr Geld ginge. 

 

Soziale Absicherung 

 

Ein weiteres Thema der Frauensession ist die soziale Absicherung der Ehefrauen auf den landwirtschaftlichen Betrieben. Hier lautet eine Motion, dass sicherzustellen ist, dass die Partnerin oder der Partner, die/der in beträchtlichem Masse im landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeitet, über eine genügende soziale Absicherung verfügt, die auf ihren/seinen Namen lautet.

 

Das war in der Vorlage  AP 22+ so vorgesehen, die das Parlament sistiert hat. Mittlerweile haben aber mehrere Vorstösse im Parlament diesen Ball aufgenommen. Die Frauensession dürfte damit offene Türen einrennen. Wenngleich das Obligatorium von Kritikern als Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit gesehen wird. 

 

Frauen bei Hofübergabe diskriminiert? 

 

Ferner greift die Frauensession ein heisses Thema bei der Hofnachfolge auf. Ausgehend vom Befund, dass aktuell 94% der landwirtschaftlichen Betriebe in männlicher Hand sind, soll der Bundesrat folgende Frage beantworten: «Gibt es eine geschlechterspezifische Diskriminierung bei der Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben an Kinder?» Ins Feld geführt wird eine Sensibilisierungskampagne zur Änderung dieser Einstellungen? Sicher sind Ehefrauen gefordert, die allenfalls gegenüber ihrem Mann, wenn er den Hof besitzt, die Stimme im Sinne ihrer Töchter erheben müssen. 

Kommentare (19)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Bäuerin15 | 24.11.2021
    Ist denn schon eine Entscheidung getroffen? Oder wann kann man damit rechnen?
    Ich bin auch eine Bäuerin, 25 Jahre mitgearbeitet, Betrieb wesentlich in der Ehe vergrößert, riesen Schuldenberg mit abbezahlt, zum guten Schluß betrogen worden...
    Wäre es hier denn nicht mehr als gerecht, dass zumindest ein Teil mit dem Verkehrswert berechnet wird? Ich bin 53, ich kann mir in meinem Leben nichts mehr aufbauen....
  • Familie | 07.11.2021
    Es ist kein Traum für uns ist es Leidenschaft.
    Warum ist es den so schwer einen Betrieb zu finden?
    Wen es angeblich eine Schwierige Zeit ist??
  • Inkognito | 05.11.2021
    Hallo.... Kleiner persönlicher Rat an die "Familie": Begrabt ihn, Euren Traum nach dem eigenen Hof, seit glücklich und zufrieden so wie es ist. Kein normaler, halbwegs vernünftiger und etwas intelligenter Mensch tut sich das was wir Bauern in dieser Zeit mitmachen müssen, noch freiwillig an! Er, der Traum, ruhe in Frieden.......
  • Familie | 04.11.2021
    Zuerst muss man einen Hof haben
    Wir suchen einen Betrieb Pach/Kaufe
    Familie noch glücklich mit 3 Kinder Meisterprüfung
    [email protected]
    Danke für jeden Hinweis
  • Astrid Holzer | 03.11.2021
    Wenn der Hof zum Ertragswert übernommen wurde, kann doch nicht plötzlich der Verkehrswert gelten. Was ist denn mit dem Gewinnbeteiligungsanspruch der Geschwister? Oder sind die Höfe im Fall einer Scheidung alle mehr als 25 Jahre im Eigentum der Familie?
  • Yari Bernardi | 01.11.2021
    Klarsichtigkeit ist etwas anderes, so formuliert unmöglich umsetzbar. Die Ehe ist ohnehin ein alter Zopf, freie Zweisamkeit das einzige.
  • Bräseli | 01.11.2021
    Liebe kenta 14, ich kenne keine einzige ausgenützte Bauersfrau. Ich kenne nur hart arbeitende Bauernfamilien die wenig Geld und Freizeit haben. Das alles beruht nicht auf Ausnützung sondern auf Freiwilligkeit.
  • Alter Bauer | 31.10.2021
    Am Besten hätte das Frauen Parlament die Anschaffung von neuen Landmaschinen und den Bau neuer Ställe verboten.

    Die Landwirtschaft ist eine gewaltige Kapitalvernichtung !

    Da bleiben immer nur VERLIERER INNEN
  • kenta 14 | 31.10.2021
    Die Zeche kommt. Generationen von Bauerenfrauen wurden ausgenützt.
  • Thomas | 31.10.2021
    Grundsätzlich ist es fraglich was Ertragswert oder Verkehrswert mit einer Scheidunng zu tun hat. Im laufe der Jahre bildet sich Eigenkapital, dieses, minus Erbanteil und in die Ehe eingebrachtes vermögen, hat bei einer Scheidung aufgeteilt zu werden, so wie es bei einem Todesfall auch passiert.
  • Kollege | 30.10.2021
    Markus, Höfe werden grundsätzlich nicht vererbt. Der Hofübernehmer kauft den Betrieb von den Eltern oder den Miterben.
    Es ist bereits heute so, dass eingebrachtes Vermögen der Partnerin bei einer Scheidung an die Partnerin zurück geht, wenn das finanzierbar ist. Manchmal wurde aber dieses Vermögen GEMEINSAM vernichtet.
  • Kollege | 30.10.2021
    Bäuerin, einverstanden, die Errungenschaft mit den Schulden gehören beiden. Der Verkehrswert wird aber erst beim Verkauf realisiert. Vorher ist der ein fiktives Vermögen.
    Es spielt eine Rolle, ob die Partnerin 3 Jahre oder 30 Jahre mitgearbeitet hat. Eine zeitliche Komponente müsste berücksichtigt werden. Pauschale Fordeungen sind Populismus pur.
  • MARKUS | 30.10.2021
    Wenn Der Bauernhof zusammen gekauft wurde(beziehungeise fanziert wurde) sollte der Partner auch dementsprechend entschaedigt werden. Wenn aber der Hof von einem Partner geerbt wurde sollte das nicht so pasieren. Ein Erbe soll immer im Besitze des gerbten bleiben. Allerding sollten allfaellige investitionen die zusammen gemacht wurden beruecksichtigt werden.
  • Bäuerin | 30.10.2021
    Geschätzte Herren
    Hier wird verkannt, dass nicht die Bäuerin falsch profitiert, sondern eine Ungerechtigkeit aus der Welt geschafft werden soll. Die Errungenschaft gehört beiden Partnern und bisher ist das Ertragswertprinzip einfach nur unfair!
  • joggeli | 30.10.2021
    bis vor noch nicht allzuvielen Jahren immer!
  • Stefan | 30.10.2021
    Und wann ist Männersession?
  • Daneli | 30.10.2021
    Wenn diese Forderungen durchkommen muss sichergestellt werden dass der Nichteigentümerteil alle seine finanziellen Mittel genau so wie der Eigentümerteil in den Hof gesteckt hat.

    Trittbrettertum sollte nicht geschaffen werden.
  • Bräseli | 30.10.2021
    da gibt es nur eines, Bauer bleib Ledig sonst bist du dein Erbe los....
  • Kollege | 30.10.2021
    Bei der Scheidung zum Verkehrswert bewerten.
    Das bedeutet, dass der Ehemann für die Auszahlung, Schulden auf eine Liegenschaft aufnehmen soll, die von rechtswegen nur nach dem amtlichen Wert belastbar ist. Das heisst, er kann die Auszahlung nur durch den Verkauf zum Verkehrswert finanzieren.
    Heiraten wird zum unkalkulierbaren Risiko.

Das Wetter heute in

Umfrage

Habt Ihr euren Mais geerntet?

  • Ja:
    33.81%
  • Nein:
    36.69%
  • Teilweise:
    22.2%
  • Habe keinen Mais:
    7.3%

Teilnehmer insgesamt: 1739

Zur Aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?