Am Freitag und am Samstag findet in Bern die zweite Frauensession statt. Am Samstag steht auch die Landwirtschaft auf der Traktandenliste. Im Falle einer Scheidung soll der Eigentümergatte (öfter ein Mann als eine Frau) der Nichteigentümergattin mehr Geld herausgeben müssen. Das ist eine Forderung. Die Frauensession kann online live mitverfolgt werden.
Frauensession 2021 heisst wie bei der ersten Austragung 2021, dass der Nationalratsaal ausschliesslich von Frauen besetzt ist. Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) ist Mitorganisatorin. Die von ihm geführte Kommission bringt ihre Anträge am Samstag in die Frauensession ein. Die Frauensession beginnt am Samstag um 9 Uhr und dauert bis um 14.30 Uhr.
Scheidungen sind ein Thema
Ein Antrag der Kommission für Landwirtschaft, bei welcher der SBLV das Sekretariat führt, ist, dass beim Scheidungsfall in der Landwirtschaft die Nichteigentümerperson (oft ist es eine Frau, die Nichteigentümergattin also) besser gestellt wird. Der Titel der Motion heisst zwar: «Revison des Eherechts: Abmilderung der negativen Folgen einer Ehescheidung oder Auflösung eingetragener Partnerschaft auf landwirtschaftliche Betriebe».
Die Folge der Motion dürfte aber im Gegenteil sein, dass der Betrieb beziehungsweise die Person, welcher der Person gehört (in der Mehrheit der Fälle ist das ein Mann) bei einer Scheidung mehr Geld herausgeben muss an die Ehegattin. Das heisst konkret, dass die Folgen für den Betrieb in Zukunft grösser wären als heute.
Verkehrswert bei Güterausscheidung
Konkret heisst es in der Motion, die am Samstag vorgebracht wird und die dann als Eidgenössische (offizielle) Parlament übergeben werden soll, dass «ein landwirtschaftliches Gewerbe im Scheidungsfall für die Berechnung des Mehrwertanteils und der Beteiligungsforderung zum Verkehrswert einzusetzen ist, unabhängig davon, ob der Eigentümer es selbst weiterbewirtschaftet oder nicht.»
Heute ist es laut Begründung so, dass das in der Landwirtschaft das bäuerliche Bodenrecht das Scheidungsrecht überlagert. Das heisst, dass in der güterrechtlichen Auseinandersetzung das landwirtschaftliche Gewerbe zum Ertragswert eingesetzt wird, was wiederum bedeutet, dass Schuldentilungen oder mache Investitionen, die Ehegatten geleistet haben, unsichtbar werden und so aus Sicht der Kommission Landwirtschaft der Frauensession die Nichteigentümerehegatten benachteiligt werden.
Weil der Ertragswert oft nur einen Drittel des Verkehrswertes beträgt, würde der güterrechtliche Anspruch der Nichteigentümergattin markant steigen. Beharren die Frauen (oder Männer) auf einem sofortigen güterrechtlichen Ausgleich, könnte das die Fortsetzung der Betriebe stark in Frage stellen. Das ist heute schon der Fall, wäre aber bei einer Umsetzung der Motion noch akzentuiert, da es um mehr Geld ginge.
Soziale Absicherung
Ein weiteres Thema der Frauensession ist die soziale Absicherung der Ehefrauen auf den landwirtschaftlichen Betrieben. Hier lautet eine Motion, dass sicherzustellen ist, dass die Partnerin oder der Partner, die/der in beträchtlichem Masse im landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeitet, über eine genügende soziale Absicherung verfügt, die auf ihren/seinen Namen lautet.
Das war in der Vorlage AP 22+ so vorgesehen, die das Parlament sistiert hat. Mittlerweile haben aber mehrere Vorstösse im Parlament diesen Ball aufgenommen. Die Frauensession dürfte damit offene Türen einrennen. Wenngleich das Obligatorium von Kritikern als Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit gesehen wird.
Frauen bei Hofübergabe diskriminiert?
Ferner greift die Frauensession ein heisses Thema bei der Hofnachfolge auf. Ausgehend vom Befund, dass aktuell 94% der landwirtschaftlichen Betriebe in männlicher Hand sind, soll der Bundesrat folgende Frage beantworten: «Gibt es eine geschlechterspezifische Diskriminierung bei der Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben an Kinder?» Ins Feld geführt wird eine Sensibilisierungskampagne zur Änderung dieser Einstellungen? Sicher sind Ehefrauen gefordert, die allenfalls gegenüber ihrem Mann, wenn er den Hof besitzt, die Stimme im Sinne ihrer Töchter erheben müssen.
Ich bin auch eine Bäuerin, 25 Jahre mitgearbeitet, Betrieb wesentlich in der Ehe vergrößert, riesen Schuldenberg mit abbezahlt, zum guten Schluß betrogen worden...
Wäre es hier denn nicht mehr als gerecht, dass zumindest ein Teil mit dem Verkehrswert berechnet wird? Ich bin 53, ich kann mir in meinem Leben nichts mehr aufbauen....
Warum ist es den so schwer einen Betrieb zu finden?
Wen es angeblich eine Schwierige Zeit ist??
Wir suchen einen Betrieb Pach/Kaufe
Familie noch glücklich mit 3 Kinder Meisterprüfung
[email protected]
Danke für jeden Hinweis
Die Landwirtschaft ist eine gewaltige Kapitalvernichtung !
Da bleiben immer nur VERLIERER INNEN
Es ist bereits heute so, dass eingebrachtes Vermögen der Partnerin bei einer Scheidung an die Partnerin zurück geht, wenn das finanzierbar ist. Manchmal wurde aber dieses Vermögen GEMEINSAM vernichtet.
Es spielt eine Rolle, ob die Partnerin 3 Jahre oder 30 Jahre mitgearbeitet hat. Eine zeitliche Komponente müsste berücksichtigt werden. Pauschale Fordeungen sind Populismus pur.
Hier wird verkannt, dass nicht die Bäuerin falsch profitiert, sondern eine Ungerechtigkeit aus der Welt geschafft werden soll. Die Errungenschaft gehört beiden Partnern und bisher ist das Ertragswertprinzip einfach nur unfair!
Trittbrettertum sollte nicht geschaffen werden.
Das bedeutet, dass der Ehemann für die Auszahlung, Schulden auf eine Liegenschaft aufnehmen soll, die von rechtswegen nur nach dem amtlichen Wert belastbar ist. Das heisst, er kann die Auszahlung nur durch den Verkauf zum Verkehrswert finanzieren.
Heiraten wird zum unkalkulierbaren Risiko.