«Schnee fräsen, Schnee räumen», unter diesem Motto zeigten sieben Firmen an vier Standorten in der Schweiz ihr Angebot an Schneeräumgeräten. So auch letzte Woche auch auf dem Gurnigel BE.
Schneefall und Minustemperaturen. Besser hätten die Bedingungen für die Vorführung von Winterdienstmaschinen vergangene Woche auf dem Gurnigel BE nicht sein können. Gross war auch das Interesse.
Rund 150 Leute, hauptsächlich Verteter und Mitarbeiter von Gemeinden, wollten sich die Präsentationen der neusten Kommunalmaschinen von Zaugg, Schiltrac, Holder, Forst Act, Fiedler, Hako und Valair nicht entgehen lassen.
Gezeigt wurden an der Vorführung, die neben dem Gurnigel auch noch auf dem Col des Mosses VD, in Andermatt UR und auf der Lenzerheide GR stattfand, insgesamt 14 Trägerfahrzeuge, die entweder mit Bürsten, Pflügen, Fräsen und auch Salzstreuern ausgerüstet waren. Darunter etwas der Zweiachs-Geräteträger Grip 4 von Sauerburger und der Bergransporter Schiltrac Eurtrans 6150 mit Stufenlosgetriebe.
Auch Bauern offerieren
In vielen Gemeinden offerieren auch Bauern und Lohnunternehmer für die Übernahme des Winterdienstes. Denn Gemeinden, die über keinen eigenen Maschinenpark verfügen, vergeben die Arbeiten in der Regel an Dritte. Genaue Zahlen darüber gibt es keine. Laut einer Umfrage von Lohnunternehmer Schweiz führen 54 Prozent der Lohnunternehmer auf irgendeine Weise Arbeiten für Gemeinden aus. Eine grosse Zahl davon dürfte auch im Winterdienst tätig sein.
Vieles abklären
Neben den rechtlichen Aspekten wie der Frage des Kontrollschildes gilt es für Bauern, die in den Winterdienst einsteigen wollen, den Versicherungsschutz abzuklären. Wer mit dem Schneepflug ein Auto oder gar eine Person touchiert, muss gut versichert sein. Auch die Investitionen in die nicht ganz billigen Anbaugeräte sollten gut kalkuliert werden. Wenn kein Schnee fällt, können auch keine Stunden verrechnet werden.
Von Vorteil ist es dann, wenn Bauern zumindest ihre Fahrzeuge, wie es Schiltrac-Geschäftsführer Peter Barmettler auf dem Gurnigel gesagt hat, sowohl im Sommer als auch im Winter auslasten können.
Der vollständige Artikel ist im "Schweizer Bauer vom Samstag, 11. Februar, erschienen.
Kontrollschild
Landwirtschaftlich eingelöste Fahrzeuge: Traktoren, Transporter, Zweiachsmäher oder Hoflader mit grünem Kontrollschild dürfen grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung eines Betriebes mit Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gemüse-, Obst- und Weinbau sowie Gärtnereien und Imkereien betrieben werden. Somit sind auch alle Schneeräumarbeiten erlaubt, die für die Bewirtschaftung des Betriebes erforderlich sind, wie etwa das Räumen der Hofzufahrt, des Hofareales, der Feld- und Waldwege. Diese Arbeiten dürfen auch im Lohn für andere berechtigte Betriebe erfolgen.
Bewilligungspflichtiger Einsatz für eine Gemeinde: Sofern niemand mit einem gewerblich eingelösten Fahrzeug die Schneeräumung von Gemeindestrassen übernehmen will, hat die Gemeinde die Möglichkeit, beim Strassenverkehrsamt eine Sonderbewilligung zu beantragen, damit Fahrzeuge mit grünem Kontrollschild eingesetzt werden dürfen. Nicht zulässig ist der Einsatz eines grün eingelösten Fahrzeuges zum Räumen privater und gewerblicher Areale.