Im Schlachtviehmarkt soll mehr Transparenz geschaffen werden. Die Motion von Nationalrat Marcel Dettling (SVP/SZ) fordert, dass in der Tierverkehrsdatenbank das Schlachtgewicht und die Taxation gemäss CH-TAX erfasst und für die zwei letzten Besitzer des betreffenden Tieres einsehbar und abrufbar sind. Der Vorstoss fand in der Grossen Kammer grosse Zustimmung.
Der Bundesrat soll mit der Motion beauftragt werden, eine Grundlage zu schaffen, mit welcher in der Tierverkehrsdatenbank das Schlachtgewicht der Tiere und die Taxation gemäss CH-TAX mit Einzeltieridentifikation erfasst und transparent gemacht wird.
Gericht stoppte Veröffentlichung
Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2020 wurde die Bekanntgabe der Schlachtgewichte aufgrund einer fehlenden Gesetzesgrundlage aus Datenschutzgründen aufgehoben. «Dies, obwohl genau diese Daten früher einsehbar waren und auch weiterhin von den Schlachthöfen erfasst und in die Datenbank eingegeben werden», sagte Marcel Dettling im Nationalrat.
Mit seiner Motion «Transparenz in der Tierverkehrsdatenbank» will er den aktuellen Status ändern. Er nennt mehrere Gründe, weshalb die Veröffentlichung des Schlachtgewichts wichtig ist:
- In der Tierzuchtstrategie 2030 des Bundes seien neben den ökologischen und sozialen Leitlinien für die nachhaltige Nutztierhaltung auch die wirtschaftlichen Aspekte gleichwertig aufgeführt. «Dazu gehören effiziente und wirtschaftliche Tiere, die marktgerechte Produkte liefern», so Dettling. Die Zuchtorganisationen und Genetikanbieter bräuchten deshalb entsprechende Daten.
- Produzenten müssten Masttiere liefern, die genaue Vorgaben zu erfüllen hätte, schreibt Dettling. «Weichen die Tiere von den Vorgaben zu stark ab, wird der Produzent mit Abzügen bestraft», heisst es weiter. Für eine marktkonforme und möglichst einwandfreie Qualität seiner Masttiere sei der Produzent auf Schlachtdaten wie das Schlachtgewicht angewiesen.
- Neben der CH-TAX-Einstufung sei das Schlachtgewicht nötig, um die Handelsusanzen korrekt anzuwenden. «Sowohl die Mäster als auch die Züchter der Tiere sind für ihre Entscheidungen auf diese Daten inklusive Schlachtgewicht angewiesen, um züchterische Entscheidungen zu treffen», so Dettling.
«Stärkung der Bauern»
«Die betreffenden Daten, die laut dieser Motion veröffentlicht werden sollen, sind in keiner Weise sensibel. Warum sollte ein Tierhalter, der eine Kuh auf einem Markt vermarktet, nicht berechtigt sein, einige Stunden später das Schlachtgewicht zu erfahren?», sagte Dettling zu seinen Ratskolleginnen und -kollegen. Es gäbe keinen Grund, das Schlachtgewicht dem Datenschutz zu unterstellen.
Dettling wies darauf hin, dass die Veröffentlichung keine weiteren Kosten verursachen würde. «Es geht es um eine Stärkung der Bauern, es geht um Transparenz», hielt er fest.
Bundesrat: Meldepflicht nur grosse Schlachthöfe
Der Bundesrat versteht das Anliegen der Landwirtschaft. Bis 2017 seien die Daten auch einsehbar gewesen, sagte Agrarminister Guy Parmelin. Der Gerichtsentscheid habe dazu geführt, den Zugang zu den Daten zu blockieren. Auch der Bundesrat erachte es als wichtig, dass die Bauern das Schlachtgewicht und Taxation abrufen können. Der Motionär wolle mit seinem Vorstoss die Gesetzeslage von 2017 wieder herstellen.
Trotzdem lehnt die Landesregierung den Vorstoss ab. Nicht einverstanden ist sie, dass alle Betriebe Schlachtgewichte an die TVD übermittelt werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Meldepflicht aus administrativen und finanziellen Gründen nur für Schlachthöfe gelten sollte, in denen die neutrale Besteuerung praktiziert wird. Dies sind rund 30 Schlachthöfe, in denen etwa 80 Prozent der Tiere geschlachtet werden», sagte Parmelin. Für die 500 kleineren Schlachthöfe sei der administrative Auswand zu hoch, so der Agrarminister.
Dettling einverstanden
Diesem Punkt stimmte auch Dettling zu. «Der Bundesrat möchte die Mitteilung des Schlachtgewichts nur auf die grösseren Schlachtbetriebe konzentrieren. Dem kann ich selbstverständlich zustimmen», führte er aus.
Die grosse Mehrheit des Nationalrats stimmte der Motion mit 138 zu 42 Stimmen zu. Der Vorstoss geht nun in den Ständerat. Der Bundesrat wird aber einen Abänderungsantrag stellen. Die Meldepflicht soll nur für die grossen Schlachtbetriebe gelten. Und das Schlachtgewicht soll sämtlichen ehemaligen Haltenden eines Tieres bekanntgegeben werden.
Das am Rande erwähnt.
Habe meine Erfahrungen mit Händlern gemacht, liefere nicht mehr via Schlachtviehmarkt.