Schlachthöfe und andere Betriebe der Fleischindustrie sollen nach dem Willen des Ständerats eine staatliche Entschädigung erhalten, falls sie wegen der Afrikanischen Schweinepest vorübergehend schliessen müssen oder finanzielle Einbussen erleiden.
Die kleine Kammer hat am Dienstag als Erstrat eine entsprechende Motion von Jakob Stark (SVP/TG) angenommen. Der Entscheid fiel mit 26 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Der Vorstoss geht damit an den Nationalrat.
Derzeit sind nach Angaben des Bundes mit Deutschland und Italien zwei Nachbarländer der Schweiz von der Afrikanischen Schweinepest betroffen. Die hochansteckende Viruserkrankung verläuft für Wild- und Hausschweine meist innert weniger Tage tödlich. Menschen können sich nicht anstecken.
Es sei nur eine Frage der Zeit, bis das Virus auch in der Schweiz auftrete, begründet Stark seine Motion. Im Seuchenfall wären die Auswirkungen auf die Betriebe gross und könnten deren Existenz gefährden. Der Thurgauer Ständerat fordert deshalb eine Entschädigungslösung, etwa durch Schaffung eines Fonds.
Der Bundesrat stellte sich gegen den Vorstoss. Bund und Kantone könnten nicht jedes unternehmerische Risiko durch Tierseuchen abdecken. Auch drohten andere Betroffene von Tierseuchen benachteiligt zu werden, etwa im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche.
Zudem gebe es private Versicherungslösungen, argumentierte die Landesregierung. Stark widersprach diesem Argument in der Debatte. Das Risiko lasse sich kaum versichern.
Man beobachte die Situation genau, sagte Bundesrat Alain Berset in der Debatte. Eine gute Vorbereitung sei nötig. Eine entsprechende Übung sei bereits durchgeführt worden. Eine Entschädigung sehe das geltende Recht jedoch nur für Tierhalter vor – im Fall von Notschlachtungen. Dabei gehe es aber um die Sicherheit, nicht um Ertragsausfälle: Denn Besitzer und Besitzerinnen erkrankter Tiere sollten nicht zögern, Fälle zu melden.
Kommentare (1)