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«Schleppschlauch-Pflicht praxistauglich umsetzen»

blu/lid |

 

Ab 2022 gilt ein Schleppschlauchobligatorium. Die Vorschrift wird in der Luftreinhalteverordnung verankert. Das Obligatorium sei problematisch aufgegleist und ein Fortsetzen des bewährten freiwilligen Anreizsystems wäre sinnvoller gewesen, moniert der Schweizer Bauernverband (SBV) in einer Stellungnahme.

 

Im Gegensatz zum Ständerat habe die Mehrheit des Nationalrates wichtige Argumente ignoriert und es verpasst, dieses Obligatorium noch aufzuhalten. Der SBV bedauere dies und habe alles versucht das bewährte freiwillige Anreizsystem fortzusetzen.

 

Verband nicht grundsätzlich gegen Technik

 

Der Verband sei nicht grundsätzlich gegen die Technik des Schleppschlauches, heisst es in einer Mitteilung: Der Einsatz könne Sinn machen und einen Beitrag zur Reduktion der Ammoniakemissionen leisten – es mache aber nicht überall und auch nicht jederzeit Sinn.

 

Ab 2022 seien alle Betriebe verpflichtet dem Obligatorium Folge zu leisten, die über 3 Hektaren begüllbare Fläche unter 18 Prozent Hangneigung verfügten. Das töne allerdings einfacher, als es in der Praxis effektiv sei, schreibt der SBV. Verschiedene Flächen könnten demnach vom Obligatorium ausgenommen werden, beispielsweise Obstanlagen und Kleinflächen unter 25 Aren.

 

Landwirtschaftsämter nicht vorbereitet

 

Unter anderem würden Hochstammbäume QII ausgenommen, QI hingegen nicht. Ab wann nun eine Fläche effektiv mit dem Schleppschlauch begüllt werden müsse, lasse sich somit nicht so einfach feststellen. Bei vielen Fällen brauche es deshalb die Auskunft der kantonalen Vollzugsstellen.

 

Viele dieser kantonalen Landwirtschaftsämter seien jedoch noch nicht vorbereitet und könnten noch keine Auskunft geben und die Frage stelle sich, ob die Kantone in der Lage sein werden, innerhalb von 6 Monaten die schleppschlauchpflichtigen Flächen auszuscheiden.

 

Nationalrat hielt an Pflicht fest

 

Eine Motion aus dem Ständerat, die es vor der Einführung wieder abschaffen wollte, lehnte die grosse Kammer Mitte Juni mit 102 zu 83 Stimmen ab. Der Ständerat hätte gewollt, dass der Gebrauch dieses Systems weiter finanziell gefördert wird.

 

Im Nationalrat setzten sich die Minderheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) und der Bundesrat durch. Die Motion von Ständerat Peter Hegglin (Mitte/ZG) war damit vom Tisch. Hegglin argumentierte mit den Kosten, die die Schleppschlauch-Pflicht bringe. Temperatur und Luftfeuchtigkeit hätten einen grösseren Einfluss auf die Stickstoff-Emissionen als die Technik, sagte Hegglin zudem. Ein Obligatorium könnte dem Ziel der Ammoniakreduktion sogar entgegenwirken. Müssten gemeinsam Maschinen betrieben werden, seien die Bauern weniger flexibel beim Ausbringen der Jauche. blu

 

SBV will Übergangsfristen

 

Es bräuchte ausserdem Übergangsfristen, die den Landwirten ermöglichen würden, sich die für ihren Betrieb passende Technik in angemessene Zeit anzuschaffen oder eine Lösung als Gemeinschaft, sei es Kauf oder Miete zu finden. Die Umsetzung des Schleppschlauchobligatoriums müsse deshalb angepasst und präzisiert werden, verlangt der SBV. Und zwar Sinne der Praxistauglichkeit.

 

Im Zweifelsfall müssten Ansprechpersonen den Betrieben vor Ort Auskunft geben können, welche Flächen nun schleppschlauchpflichtig sind und ob sie selbst vom Obligatorium betroffen sind. Aber auch die Bundesämter BLW und BAFU seien in der Pflicht, den Kantonen die entsprechende Unterstützung zu geben. Eine unzulänglichen Vollzugshilfe führe nur zu einem Wildwuchs an Interpretationen der Kantone mit unerwünschten Unterschieden.

 

Ammoniak: 90 Prozent aus der Landwirtschaft

 

Der Umgang mit Gülle ist in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) neu geregelt. Wie der Bundesrat Mitte Februar 2020 mitteilte, stammen über 90 Prozent der schweizweiten Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft, ein Grossteil entfällt dabei auf die Gülle. 

 

Der Bundesrat hält in den Erläuterungen fest, dass die landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen zwischen 1990 und 2015 um 18 Prozent verringert werden konnten. Dies sei aber in erster Linie aufgrund der Verringerung des Tierbestandes zwischen 1990 und 2000 zurückzuführen. Es bestehe nach wie vor eine Ziellücke «Die Umsetzung konkreter technischer Minderungsmassnahmen ist von grosser Bedeutung», heisst es weiter.

 

Massnahmen hätten sich bewährt

 

Zwei Massnahmen zur Vermeidung von Ammoniak- und Geruchsemissionen gilt es für die Bauern umzusetzen: Zum einen müssen Güllelager dauerhaft abgedeckt sein, damit kein Ammoniak austreten kann.

 

Zum anderen ist es künftig Vorschrift, Gülle – wo topografisch möglich – mit Schleppschlauchverteilern und nicht mehr mit Pralltellern auszubringen. «Dieses emissionsmindernde Ausbringverfahren wird seit mehreren Jahren im Rahmen der Direktzahlungsverordnung gefördert. Viele Landwirtschaftsbetriebe setzen diese beiden Massnahmen schon heute um. Sie haben sich bewährt», teilte die Landesregierung weiter mit. Die Betriebe hätten noch genügend Zeit, sich den Bestimmungen anzupassen.

 

Bis zu einer Hangneigung von 18 Prozent

 

«Sowohl die dauerhaft wirksame Abdeckung von Güllelagern wie auch die emissionsmindernde Ausbringung von Gülle sind erfolgreich erprobt und entsprechen dem Stand der Technik», heisst es in den Erläuterungen weiter. 

 

Der Schleppschlauch ist bis zu einer Hangneigung von 18 Prozent grundsätzlich anzuwenden. «Damit insbesondere kleine Betriebe nicht übermässig belastet werden, sind Betriebe von der Pflicht zur emissionsmindernden Gülleausbringung befreit, wenn die Fläche mit einer Hangneigung bis 18 Prozent weniger als 3 Hektare beträgt», heisst es im Bericht des Bundes.

 

Als geeignete Verfahren gelten die bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteilern, das Schlitzdrillverfahren mit offenem oder geschlossenem Schlitz sowie die Ausbringung mit Breitverteilern im Ackerbau, sofern die ausgebrachten flüssigen Hofdünger innerhalb von wenigen Stunden in den Boden eingearbeitet werden.

 

Luftreinhalte-Verordnung

 

Änderungen

 

Lagerung von flüssigen Hofdüngern 

 

Einrichtungen für die Lagerung von Gülle und flüssigen Vergärungsprodukten sind mit einer dauerhaft wirksamen Abdeckung zur Begrenzung der Ammoniak- und Geruchsemissionen auszustatten. Das BAFU und das Bundesamt für Landwirtschaft erlassen gemeinsam Empfehlungen.

 

Ausbringung von flüssigen Hofdüngern 

 

1 Gülle und flüssige Vergärungsprodukte sind auf Flächen mit Hangneigungen bis 18 Prozent durch geeignete Verfahren möglichst emissionsarm auszubringen, wenn diese Flächen auf dem Betrieb insgesamt 3 oder mehr Hektare betragen.

 

2 Als geeignete Verfahren gemäss Absatz 1 gelten: a. die bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteilern; b. das Schlitzdrillverfahren mit offenem oder geschlossenem Schlitz; c. die Ausbringung mit Breitverteilern im Ackerbau, sofern die ausgebrachten flüssigen Hofdünger innerhalb von wenigen Stunden in den Boden eingearbeitet werden.

 

3 Die Behörde kann auf schriftliches Gesuch im Einzelfall weitere technisch oder betrieblich begründete Ausnahmen gewähren.

Kommentare (34)

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  • Furrer | 03.10.2021
    Vielleicht sollte jeder mal überlegen wo seine " Scheisse" hingeht und wie sauber sie geklärt wird.
  • Tanja Trauboth | 08.07.2021
    Die Ökobilanz ist wichtig. Der SSV ist für hohe Schlagkraft und grosse Güllemengen, d.h. er verstärkt eher die Probleme, verursacht zusätzlich Bodendruck, ist belegt mit viel grauer Energie. Bei Verschlauchung im Berggebiet müssen für das Fass Wege asphaltiert werden. Das Obligatorium benachteiligt diejenigen, die wenig zu den Umweltproblemen beitragen. Ausserdem entfällt damit eine akzeptierte Begründung für DZ, Ressourceneffizienz. Das SSO wirft ein schlechtes Licht auf die Schweiz.
  • Tanja Trauboth | 08.07.2021
    Wenn der Betriebsleiter entscheidet, dass es gut ist, soll er eine Anerkennung in Form von Direktzahlungen bekommen, weil in der Regel weniger N-Emissionen beim Ausbringen entstehen. N entweicht aber vom Boden, egal wie ausgebracht, wenn zu viel N und zuwenig C im Boden. Es stört mich doch sehr, dass man dann dem Nachbarn gleich mit Direktzahlungsentzug droht. Es kann Einer mit Schleppschlauchverteiler ein Mehrfaches an N-Emissionen verursachen wie Einer mit Prallteller.
  • Milchkuh | 06.07.2021
    Bin auch dabei. Gülle seit Jahren mit Möscha und werde auch so weitermachen.
  • Alter Fuchs mit Schleppschlauch | 06.07.2021
    Wenn die Gülle sehr viel Stroh enthält, das Wetter und Stadium des Grases nicht stimmt, können Mädli entstehen.
    Würde bei dieser gleichen ungünstigen Konstellation mit Prallteller gegüllt, wäre die Futterverschmutzung genau die gleiche, einfach ohne das man sie von weitem sieht..
  • Junger Betriebsleiter | 06.07.2021
    Auf unserem Betrieb wird der Schleppschlauch schon seit Jahren erfolgreich eingesetzt. Mit dem kantonalen- und später dem REP-Programm à je 30.-/Gabe und Ha konnten wir die letzten 15 Jahre unseren Verteiler mehr als nur amortisieren...
    Klar hat diese Technik nicht nur Vorteile. Dafür gibts ja auch diese Ausnahmen.
    Mir scheint schon, dass einige Landwirte den Wandel der Zeit nicht mitmachen wollen.
    Es steht ja jedem frei ohne DZ zu geschäften.
    Kürzlich wollten alle Teil der Lösung sein.
  • Hornochse | 06.07.2021
    Schön, wenn es bei euch überbetrieblich klappt, bei uns wirds das auch. Wer sowieso Einstreumaterial zukauft, wird gleich auf importierten Industriehäcksel, Krümel oder Würfel umstellen, dann mag das besser funktionieren, Ich bin in einer trockenen Region zu Hause, viele streuen Quaderballen Kurzschnitt, da sind die Mädli und auch Verstopfungen schon ein Thema. Für unsere Gemeinschaft erfordert das ein neues Fass, gleich Druckluft, gleich für mich neuer Traktor... Dank Quersubvention machbar
  • Gion F | 06.07.2021
    Boykott

    warum überhaupt umsetzen? schweizweit nicht mitmachen!!!
    unser LW Amt ist sowieso nicht für uns Bauern, dieser Mr. Burkhard versteht nicht woher er seinen Lohn hat!
    • Hansruedi A. | 24.07.2021
      Da wäre ich sofort auch dabei. Aber das Umsetzen wird schwierig oder unmöglich sein. Da die Ansicht und Meinungen zu verschieden sind. ( leider)
  • Hansueli | 06.07.2021
    Ich befürworte das Obligatorium auch nicht. Aber trotzdem, wir haben vor einem Monat gesagt, dass wir ein Teil der Lösung sind und dann müssen wir halt auch helfen, Probleme (Ammoniakverluste) zu lösen. Ich selber setze schon seit vielen Jahren auf einem Grossteil der Flächen den Schleppschlauch ein. Meine Erfahrungen:
    • ueli keller | 06.07.2021
      In keinem Land sind die N - Einträge aus der Luft , ob durch Anreiz oder per Gesetz veranlasster Einführung des Schleppschlauches ; deutlich gesunken. Auch das im Kanton Zürich vor ca 10 jahren gestartete Projekt konnte am Schluss der Untersuchung keine N-Reduktion aud der Luft beweisen. Daraus lassen sich folgende Schlüsse ziehen : Entweder stammt weniger Ammoniak in der Luft aus der Landwirtschaft als behauptet, oder die Schleppschlauchverteiler reduzieren die Verluste viel weniger als
      • ueli keller | 06.07.2021
        gedacht. Warum auch immer. Viele meiner Nachbaren setzen den SS mit grosser Zufriedenheit ein, das ist nicht bestreitbar. Das Wichtigste ist und bleibt : gute landwirtschaftliche Praxis sowie günstige Witterungsbedingungen.
  • Hansueli | 06.07.2021
    Ertrag: Gleich, eher besser. Akzeptanz der Nachbarn (auch wenn ich relativ viel am Samstag Gülle führe): Sehr viel besser. Güllemädli: Kein Problem. Wobei ich Industriehäckselballen und Srohwürfel einsetze. Kosten: Überbetriebliches 7000er Fass zu 60% des FAT Tarifes. Verfügbarkeit des Fasses im Überbetrieblichen Einsatz: Wir finden immer eine gute Lösung. So, und nun soll mir jemand sagen, das Ganze sei nicht umsetzbar!
  • Kollege, hat Möscha | 06.07.2021
    Wie straft man Betriebsleiter die ohne DZ bauern, wenn sie nicht mit Schleppschlauch güllen?
    Keine DZ, keine DZ Kürzung.
    • ueli keller | 06.07.2021
      Gute Frage, mein Cousin bauert ohne DZ und stellt sich genau diese . Wir leben in einer verrückten Zeit, immer mehr unproduktive Bevölkerungsschichten ( meist Akademiker ) pressen mit solchen Vorschriften die werktätigen Bereiche aus. Viele Branchen konnten sich bisher wehren, bei der Landwirtschaft sind die schädlichen Auswirkungen schon zu gross !
  • Tanja Trauboth | 05.07.2021
    Die N-Emissionen entstehen in Gebieten mit vielen Tieren, die mit Importfutter gefüttert werden und wo wenig Kohlenstoff im Boden ist. Wenn das Futter mit Gülle verschmutzt ist, spricht dies eher für ein Verbot des Schleppschlauchverteilers, wegen gesundheitlichem Schaden für Mensch und Tier. Vielleicht sollte man sich das einmal genauer ansehen und vor Gericht gehen.
    • Grüner | 05.07.2021
      Breit verteilte Gülle soll also die Gesundheit nicht schädigen im Gegensatz zum Schleppschlauchverteiler??? Dann suchen sie mal ein Gericht, der solchen Unsinn glaubt.
      • Hornochse | 06.07.2021
        Glaubst Du ernsthaft, dass Güllemädli im Futter gesund sind für die Tiere, die ihren Mist sozusagen wieder fressen müssen oder sich gar positiv auf die Qualität von Milch und Fleisch auswirken? Tatsache ist, dass vor allem in trockenen Zeiten die Gefahr der Futterverschmutzung beim Schleppschlauch grösser ist als beim Breitverteiler.
        • Grüner | 06.07.2021
          Lesen müsste man können, habe nicht geschrieben, dass Güllemädli gesund sind. Wer drauskommt mit dem Schleppschlauch, hat kaum solche. Jene, die den Schleppschlauch verabscheuen, haben ja keine eigenen Erfahrungen und plappern den anderen nur nach.
          • Schär Hans | 06.07.2021
            werter Grüner, orientiere uns doch wieviel Gülle du selbst pro Jahr von wievielen GVE auf wieviele ha in welcher Zone mit dem Schleppschlauch ausbringst . Nur so zur Sicherstellung deiner Fachkompetenz.
            Selber bringe ich jährlich 3000 m3 Rindergülle 1:1 verdünnt mit Vaccumfässern ( 9 m3 und 3 m3 ) und Möschaverteiler in Gaben von 25-30 m3/ha in der Talzone aus. 80% im Grünland (vorwiegend KW) und 20 % im Ackerbau (Mais und Futterrüben mit dem kleinen Fass durch die Reihen).
          • Schär Hans | 06.07.2021
            Zahlreiche Untersuchungen des HAFL auf unserem Betrieb zeigen auf, das mit einem Möschaverteiler auch sehr emmissionsarm Gülle ausgebracht werden kann. Auf unserem Betrieb hat diese Technik seit 2003 sehr gut funktioniert. Wir sind nicht glücklich über das SSV Obligatorium. Viele andere Faktoren der Güllewirtschaft spielen auch eine wichtige Rolle damit möglichst viele Nährstoffe im Kreislauf bleiben.
          • Grüner | 06.07.2021
            Seit 20 Jahren, Hügelzone, pro Jahr 50ha Kunstwiesen, Weiden, Ackerbau. Alles mit Verschlauchung ab Grube oder Feldrand. Schwere Fässer kommen bei mir nicht ins Feld.
  • arbauer | 05.07.2021
    Die Hälfte der Gülle wird bereits mit Schleppschlauchverfahren ausgebracht. Wenn ich all die negativen Leserbriefe sehe, frage ich mich schon, ob die Schleppschlauchgüller alles Vollidioten sind.
    • Kollege, hat Möscha | 06.07.2021
      Wie Tanja bereits geschrieben hat, werden die potentiell geeigneten Flächen beteits mit dem Schleppschlauch gegüllt.
  • Tanja Trauboth | 05.07.2021
    Zitat eines Hausarztes heute im ARD Vormittagsfernsehen: “Wo die Politiker nicht weiter wissen, machen sie Vorschriften.”
  • Milchkuh | 05.07.2021
    Nun müssen wir unser allerbestes Grundfutter im Grasland Schweiz mit Güllemädli verschmutzen. Dazu sollten wir ja das Kraftfutter reduzieren und dabei noch effizienter werden...! Deshalb sind wir Weltmeister der Grundfutterleistung, weil wir den SSV nicht einsetzten. Aber nur praktizierende Landwirte verstehen etwas davon.
    • Grüner | 05.07.2021
      Wenn sie dann den Tierbestand mit eigenem Grundfutter und ohne viel Futterzukauf ernähren, müssen sie nicht mehr so viel Gülle ausbringen, dass es Mädli gibt. Offenbar wird die Hälfte der Gülle von nicht praktizierenden Bauern mit dem Schleppschlauch ausgebracht, die nichts verstehen. Wer soll so was verstehen?
      • Hornochse | 06.07.2021
        Du bist wohl grün hinter den Ohren, dass Du so einen Blödsinn von Dir gibst! Ob von Gras oder Kraftfutter, die Kuh scheisst, wenn es ihr danach zu Mute ist, auf die Menge hat das keinen Einfluss! Gülle wird nicht nur auf Wiesland ausgebracht, und im Ackerbau spielen Güllemädli keine Rolle.
        • Grüner | 06.07.2021
          Im Gegensatz zu dir verzichte ich darauf, deinen Namen zu würdigen. Aber man kann von dir wohl nicht erwarten, dass du den Zusammenhang zwischen Tierbesatz je ha und Menge der daraus verfügbaren Güllemenge erkennst. Wer draus kommt weis, dass es vor allem dann Mädli gibt, wenn grosse Mengen dicke Gülle ausgebracht wird.
  • Tanja Trauboth | 05.07.2021
    Der Schleppschlauchverteiler ist Stand der Technik und wird dort angewandt, wo es Sinn macht, womit das Potenzial bereits ausgeschöpft sein dürfte. Welche Fachkenntnisse können die Parlamentarier, die für das Obligatorium gestimmt haben, ausweisen? Warum sind sie nicht erst einmal zu jemandem wie Resli gegangen und haben sich die Geräte erklären und vorführen lassen? Wann beginnen sie, ähnliche Vorschriften zu erlassen für die Mitarbeiter von Kernkraftwerken?
  • altem Fuchs | 05.07.2021
    Jetzt muss auf unserem Betrieb auch bei heissem Wetter gegüllt werden. Da in unserer Umgebung die Schleppschlauchgeräte sehr ausgelastet sind. Leider?!?!
  • Urs Wälchli | 05.07.2021
    Und wo kann ich den Restwert fürs Alte Fass und die Mehrkosten des Neuen Fass einfordern? Beim BLW, bei den Ja stimmenden Nationalrätinen/räten oder beim Konsumenten?
  • Resli | 05.07.2021
    Habe 3 ha unter 18% trotzdem habe ich mir seit letzten Sommer die Mühe genommen und verschiedene Systeme getestet. Unterschiedliche Wuchs Stadien, Wetter Technik und Gülle. Ernüchternd! Eingrasen unmöglich, Heu abladen mit Maske, massiv weniger Ertrag, ungenaue Verteilung, in Schichtlinie beim wenden laufen unten die Schläuche aus, oben kommt eine weile nichts. Jede Parzelle besitzt Hänge die zum teil trotz Weitwurfdüse nicht mehr verschlaucht werden können.
    • Bergbauer | 05.07.2021
      Mit der neuen Vermessung kommt man zudem sehr schnell auf 3 ha, auch wen du fast nur Börter hast, jedes flachere Stück ist im steilsten Hang ausgemessen..

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