/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Schleppschlauch-Pflicht praxistauglich umsetzen

blu |

 

Ab 2024 gilt in der gesamten Schweiz ein Schleppschlauchobligatorium. Zwei Motionen aus Wirtschaftskommission des Nationalrats wollen die Umsetzung praxistauglicher gestalten. So soll es Ausnahmen geben und Kosten für Gesuche dürfen nicht aus Bauern abgewälzt werden.

 

Eigentlich wollte der Bundesrat ab 2022 mit dem Inkrafttreten der revidierten Luftreinhalteverordnung ein Schleppschlauch-Obligatorium einführen. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten für solche Geräte wird die Pflicht auf den 1. Januar 2024 verschoben.

 

Mehr Zeit für Beschaffung

 

«In Absprache mit den interessierten Kreisen wurde diese Verschiebung beschlossen, um den Bedenken eines Teils der Branche und der Kantone bezüglich des Zeitpunktes der Inkraftsetzung der obligatorischen Verwendung von Schleppschlauchverteilern besser Rechnung zu tragen», teilte die Landesregierung in November 2021 mit.

 

Aufgrund vieler Bestellungen seien die Lieferzeiten sehr lang, so der Bundesrat weiter. Mit dem Beschluss soll den Bauern und Herstellern mehr Zeit für die Beschaffung respektive Herstellung von Geräten verschafft werden.

 

Hohe Kosten

 

Die Obligatorium sorgte in der Landwirtschaft für viele Diskussionen. Vor allem die Umsetzung in der Praxis wurde kritisiert. Zwei Vorstösse aus der nationalrätlichen Wirtschaftskommission (WAK-N) nehmen Kritikpunkte auf. Die Einführung des Schleppschlauchobligatorium ist aus Sicht der WAK-N in vielen Kantonen mit praktischen Schwierigkeiten und oft auch hohen Kosten für die Bäuerinnen und Bauern verbunden.

 

Eine Anpassung der Vollzugshilfen des Bundes und die Klarstellung, dass Kosten für die Bearbeitung von Gesuchen nicht auf die Landwirtinnen und Landwirte überwälzt werden dürfen, könnte aus Sicht der Kommission hier Abhilfe schaffen. 

 

Ausnahmen

 

Die WAK-N hat in diesem Sinne mit 14 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen der Motion «Praxistaugliche Umsetzung des Schleppschlauchobligatoriums» zugestimmt. Der Vorstoss von Céline Amaudruz (SVP/GE) und Markus Ritter (Mitte/SG) fordert, dass die Vollzugshilfe zur Umsetzung des Obligatoriums ergänzt wird. So sollen emissionsmindernde Ausbringverfahren nicht überall zwingend eingesetzt werden müssen. Folgende Ausnahmen sind vorgesehen:

 

  • In Hochstammbaumgärten (auch QI) mit mehr als 25 Hochstämmen je Hektare. «Während Q2 Bäume explizit vom Obligatorium ausgenommen sind, braucht es bei Q1 Bäumen jeweils einzelne Ausnahmegesuche, da es nicht auf den Karten abgebildet wird», heisst es in der Motion.
  • Bei Parzellen, welche aufgrund der bestehenden Ausnahmen weniger als 80% emissionsarm begüllbare Flächen aufweisen. In kupierten Gelände sind oft zwei Systeme vonnöten. «Damit nicht wegen Kleinstflächen auf den einzelnen Parzellen ein langer Anfahrtsweg mit unterschiedlichen Systemen notwendig ist, sind solche Parzellen von der Pflicht auszunehmen», schreiben die Motionäre.
  • Teilflächen von weniger als 50 Aren mit einer Minimalbreite von 12 Metern. Gemäss Vollzugshilfe sind Teilstücke grösser als 25 Aren pflichtig. «Diese Untergrenze ist jedoch zu tief angesetzt», heisst es in der Motion. Als zusammenhängende Flächen zählen Teilstücke mit einem 2,5m breiten Durchgang, was bei einer durchschnittlichen Breite eines Schleppschlauches von 12 Metern nicht praktikabel ist. So müsste während der Ausbringung von einem Fass den Prozess aufwändig unterbrochen werden und die Seitenarme eingeklappt werden.

 

Bearbeitungskosten nicht auf Bauern abwälzen

 

Auch einer weiteren Kommissionsmotion wurde zugestimmt, wenn auch mit 10 zu 9 Stimmen, bei 5 Enthaltungen, nur knapp. Die Motion «Schleppschlauchobligatorium. Vollzugskosten nicht abwälzen» fordert dass die Kosten für die Bearbeitung von Gesuchen betreffend Ausnahmen vom obligatorischen Einsatz von emissionsmindernden Ausbringungsverfahren von Gülle nicht auf die Landwirte überwälzt werden. 

 

Die Betriebe müssten teilweise an die Kantone Ausnahmegesuche stellen, weil der Einsatz von emissionsmindernden Ausbringverfahren auf gewissen Parzellen gar nicht möglich sei. «Die Ausscheidung der Flächen erfolgte anhand von digitalen Karten, welche jedoch nicht immer alle Hindernisse vor Ort abbilden können», heisst es in der Motion.  Bei den pflichtigen Flächen sind deshalb teilweise Anpassungen notwendig.  Die Kosten für die Bearbeitung dieser Gesuche sollen gemäss den Motionären Céline Amaudruz (SVP/GE) und Markus Ritter (Mitte/SG)  nicht auf den Landwirt abgewälzt werden.

 

Der Vorstoss soll der Petition, die einen Verzicht eines Schleppschlauchobligatoriums fordert, teilweise entgegenkommen.

 

Ammoniakemissionen deutlich senken

 

Mit dem Obligatorium sollen die Ammoniakemissionen deutlich sinken. Der Umgang mit Gülle ist in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) neu geregelt. Wie der Bundesrat Mitte Februar 2020 mitteilte, stammen über 90 Prozent der schweizweiten Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft, ein Grossteil entfällt dabei auf die Gülle. 

 

Ab 2024 ist es Vorschrift, Gülle – wo topografisch möglich – mit Schleppschlauchverteilern und nicht mehr mit Pralltellern auszubringen. «Dieses emissionsmindernde Ausbringverfahren wird seit mehreren Jahren im Rahmen der Direktzahlungsverordnung gefördert. Viele Landwirtschaftsbetriebe setzen diese beiden Massnahmen schon heute um. Sie haben sich bewährt», so die Landesregierung im Jahr 2020 

 

Bis zu einer Hangneigung von 18 Prozent

 

Der Schleppschlauch ist bis zu einer Hangneigung von 18 Prozent grundsätzlich anzuwenden. «Damit insbesondere kleine Betriebe nicht übermässig belastet werden, sind Betriebe von der Pflicht zur emissionsmindernden Gülleausbringung befreit, wenn die Fläche mit einer Hangneigung bis 18 Prozent weniger als 3 Hektare beträgt», heisst es im Bericht des Bundes.

 

Als geeignete Verfahren gelten die bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteilern, das Schlitzdrillverfahren mit offenem oder geschlossenem Schlitz sowie die Ausbringung mit Breitverteilern im Ackerbau, sofern die ausgebrachten flüssigen Hofdünger innerhalb von wenigen Stunden in den Boden eingearbeitet werden.

Kommentare (8)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Hansueli | 18.08.2022
    Liebe Berufskollegen, schaltet bitte einen Gang runter. Seit über 10 Jahren wisst ihr, dass mal ein Schleppschlauch Obligatorium kommt. Und ich kann Euch sagen, dass ihr in einigen Jahren ganz anders und differenzierter über den Schleppschlauch denkt. Für mich keine Frage, auch ohne Pflicht, bringe ich die Gülle so aus. Das bin ich der Umwelt und meinen Mitmenschen schuldig.
    • Andre Bohren | 19.08.2022
      Wie teuer war die ganze Ausrüstung und was kostet der Unterhalt und evtl. Reparaturen? Kann sich das jeder Bauer leisten?
  • Joggeli | 18.08.2022
    Der Bauernstand ist nur noch Knechtschaft!!!
    Wir sollten uns wehren!
  • sepp | 18.08.2022
    Wie kan man noch weiterkämpfen mit SVP Leuten da hinter gehen mache gesuch sonst werde ich aufhören mit Vieh gibt es keine Gülle mehr verleidet eim das ganze!
  • Milchkuh | 18.08.2022
    Bin sofort dabei, habe auch genug von dem Idiotenwahn in unserer Landwirtschaft. Wir haben ja in Holland gesehen was alles möglich ist...
  • sepp | 17.08.2022
    Wir Bauern müssen weiterkämpfen gegen das Obligatorium mit Gido Schildknecht Komite die grünen nehmen überhand studiert weiter Bauern es geht nicht mehr lange ist Landwirtschaft ganz am Boden mitem saupack in Bern man soll demonstrieren und Flugzeuge auch sperren am 1.januar 2024 mit Fliegen was machen diese Farzeuge Umwelt nicht kaputt mit kerosin wegen amoniak spinnen schande sowas!
    • joggeli | 18.08.2022
      lieber sepp, deine Forderung nach Sperrung der Fliegerei unterstütze ich! Ich nehme auch an, dass du gegen die Beschaffung der neuen F35 bist (die brauchen ja auch Kerosin) und die Initiative annimmst, falls die Bürgerlichen nicht alles vertrödeln.
  • sepp | 17.08.2022
    Sauerei das Obligatorium Schleppschlauch güllemädli Kühe fressen man sollte demonstrieren nach Bern mit Fässer fum Bürotisch aus Bauer schikaniren gehts noch?

Das Wetter heute in

Umfrage

Lässt du Schnaps brennen?

  • Ja:
    44.91%
  • Nicht mehr:
    26.3%
  • Nein:
    28.29%
  • Ich überlege es mir:
    0.5%

Teilnehmer insgesamt: 403

Zur Aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?