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Schleppschlauch: Uniterre will Moratorium

blu/rup/lid |

 

Die Bauernorganisation Uniterre fordert eine Studie zu den Konsequenzen eines Schleppschlauchobligatoriums. Bis zur Publikation der Resultate soll ein Moratorium gelten.

 

Spätestens seit dem 17. Juni und der Ablehnung einer «Gegen-Motion» im Nationalrat ist klar: Das Schleppschlauch-Obligatorium für die Gülleausbringung kommt ab 1. Januar 2022. Der Bundesrat schreibt das so in der revidierten Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vor. Bei der zitierten Nationalratsabstimmung votierten Grüne, SP und GLP für die Schleppschlauch-Pflicht. Eine Mehrheit der FDP und Teile der Mitte ebenfalls.

 

SBV stellte Forderungen

 

Nicht glücklich über diesen Entscheid war man beim Schweizer Bauernverband (SBV), der sich lieber die Weiterführung eines Anreizsystems gewünscht hätte. Daraufhin stellte er Forderungen an eine korrekte Umsetzung der Verordnung. Insbesondere fordert der SBV Übergangsfristen.

 

Vor Ort müssten Ansprechpersonen Auskunft geben können, ob eine Fläche schleppschlauchpflichtig sei oder nicht. Gemäss Obligatorium müssen alle Betriebe so güllen, die über drei Hektaren begüllbare Fläche unter 18 Prozent Hangneigung verfügen.

 

Folgen bei der Käseproduktion

 

Nun wenden sich auch die Milchproduzentinnen und Milchproduzenten von Uniterre sich in einem Brief an die Branchenorganisationen des Käsemarkts sowie an die verantwortlichen Regierungsrätinnen und Regierungsräte für Landwirtschaft. Die Organisation fordert ein Moratorium für das Schleppschlauchobligatorium.

 

Sie befürchten unter anderem Folgen bei der Käseproduktion angesichts einer möglichen Vermehrung von Buttersäurebakterien. In einer Studie müssten deshalb zuerst die Konsequenzen eines Schleppschlauchobligatoriums untersucht werden, heisst es in einer Mitteilung.

 

Zuerst Fragen klären

 

Die Einführung des Schleppschlauchobligatoriums werfe Fragen auf, welche die Milchproduzentinnen und Milchproduzenten direkt betreffen würden: Es müsse beispielsweise zuerst abgeklärt werden, welcher finanzielle Mehraufwand den Produzentinnen und Produzenten entstünde und wie der Markt oder das Gemeinwesen in Zukunft gedenken würden, die Kosten zu decken, die ein Schleppschlauchobligatorium nach sich ziehen würde. Es müsse weiter untersucht werden, welche Einflüsse die Technik auf die Nahrungsqualität des Futters haben könnte und welche Folgen das Obligatorium auf die Bodenverdichtung und für die Biodiversität hätte.

 

Bis alle Fragen und Bedenken geklärt seien, sei ein Moratorium darum zwingend. Es dürfe nicht sein, dass die Kosten, die durch die Gesetzesänderung entstünden einmal mehr auf die Produzentinnen und Produzenten zurückfallen würden. Nicht zuletzt fehlten dem Entscheid auch die nötigen griffigen Begründungen, heisst es abschliessend.

 

Ammoniak: 90 Prozent aus der Landwirtschaft

 

Der Umgang mit Gülle ist in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) neu geregelt. Wie der Bundesrat Mitte Februar 2020 mitteilte, stammen über 90 Prozent der schweizweiten Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft, ein Grossteil entfällt dabei auf die Gülle. 

 

Der Bundesrat hält in den Erläuterungen fest, dass die landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen zwischen 1990 und 2015 um 18 Prozent verringert werden konnten. Dies sei aber in erster Linie aufgrund der Verringerung des Tierbestandes zwischen 1990 und 2000 zurückzuführen. Es bestehe nach wie vor eine Ziellücke «Die Umsetzung konkreter technischer Minderungsmassnahmen ist von grosser Bedeutung», heisst es weiter.

 

Massnahmen hätten sich bewährt

 

Zwei Massnahmen zur Vermeidung von Ammoniak- und Geruchsemissionen gilt es für die Bauern umzusetzen: Zum einen müssen Güllelager dauerhaft abgedeckt sein, damit kein Ammoniak austreten kann.

 

Zum anderen ist es künftig Vorschrift, Gülle – wo topografisch möglich – mit Schleppschlauchverteilern und nicht mehr mit Pralltellern auszubringen. «Dieses emissionsmindernde Ausbringverfahren wird seit mehreren Jahren im Rahmen der Direktzahlungsverordnung gefördert. Viele Landwirtschaftsbetriebe setzen diese beiden Massnahmen schon heute um. Sie haben sich bewährt», teilte die Landesregierung weiter mit. Die Betriebe hätten noch genügend Zeit, sich den Bestimmungen anzupassen.

 

Bis zu einer Hangneigung von 18 Prozent

 

«Sowohl die dauerhaft wirksame Abdeckung von Güllelagern wie auch die emissionsmindernde Ausbringung von Gülle sind erfolgreich erprobt und entsprechen dem Stand der Technik», heisst es in den Erläuterungen weiter. 

 

Der Schleppschlauch ist bis zu einer Hangneigung von 18 Prozent grundsätzlich anzuwenden. «Damit insbesondere kleine Betriebe nicht übermässig belastet werden, sind Betriebe von der Pflicht zur emissionsmindernden Gülleausbringung befreit, wenn die Fläche mit einer Hangneigung bis 18 Prozent weniger als 3 Hektare beträgt», heisst es im Bericht des Bundes.

 

Als geeignete Verfahren gelten die bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteilern, das Schlitzdrillverfahren mit offenem oder geschlossenem Schlitz sowie die Ausbringung mit Breitverteilern im Ackerbau, sofern die ausgebrachten flüssigen Hofdünger innerhalb von wenigen Stunden in den Boden eingearbeitet werden.

Kommentare (34)

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  • Naturschutzkontrolleur | 08.08.2021
    Fortsetzung: Die Ausscheidung, von Medikamenten ,weltweit, die keine ARA ausfiltern kann. Die Belastung der Umwelt, durch die Industrie, die Belastung des weltweiten Eisenbahnnetzes, das durch die Abreibung, den ÖV, gar nichr so umweltfreundlich macht.Die Liste könnte noch verlängert weden und zu aller Letzt, kommt noch die nukleare Bedrohung, die uns unbewusst, jede Minute im Nacken sitzt. Wir leben gefährlich.
  • Naturschutzkontrolleur | 08.08.2021
    Der Schleppschlauch, reduziert zwar den Stickstoff und Amoniakverlust. Mit dieser Aktion, kann die Landwirtschaft, ganz weig, zur Rettung unseres Planeten beitragen. Wirklich grosse Probleme erzeugt, die Verseuchung, der Weltmeere, mit Mikroplastik, aus den ARA Anlagen, der Kerosenausstos, von Grossraumjets, wenn sie vor der Landung noch zu viel betankt sind, der Pneuabrieb,weltweit, auf den Strassen, die immer massiveren Lichtquellen, in unseren Städten und Dörfern, Nacht wird Tag.
  • Markus Müller | 06.08.2021
    Der Schleppschlauch bringt nichts, wenn er falsch angewendet wird. Ausser das sich die Landmaschinenhändler eine goldene Nase verdienen können.
    Wenn Lohnunternehmer und Bauern an heissen Tagen bei der grössten Hitze güllen, geht trotz Schleppschlauch durch die Verdunstung viel Stickstoff in die Luft.
    Am Abend güllen bringt bedeutend mehr. Da durch das abkühlen der Luft Wasser kondensiert (Tau) und so Stickstoff am Boden gebunden wird.
    Unabhängig vom Ausbringsystem.
  • vincent delley | 27.07.2021
    Das Bild zum Text sagt genug aus: Kein Wölkchen am Himmel, den ganzen Tag bestes Heuwetter in Sicht, mit dem Schleppschlauch geht Gülle ausbringen immer.
  • ketzer | 26.07.2021
    Wäre der Schleppschlauch das Nonplusultra, dann hätte er sich durchgesetzt!
    • Jonas Hartmann | 26.07.2021
      Was wäre die bewährte Alternative? Da bist du dann bald mal beim Verbot der Gülleausbringung, wenn das, was sich am besten eignet nicht mehr das Nonplusiltra ist.
      • vincent delley | 26.07.2021
        Die beste Alternative ist meiner Meinung nach, wenn ich bei leichtem Nieselregen die Gülle möglichst in groben Tropfen ausbringe. Das ist sicher besser, als bei Jedem Wetter mit dem Schleppschlauch.
  • rudi | 25.07.2021
    Wohin geht deine Gülle? Spülung gedrückt, aus dem Auge, aus dem Sinn. Am besten mal einen Monat lang bei ihrem Abwasserkanal Schieber zu.... und dann.... eigene Gülle auf dem eigenen rasen verteilen....
    • Jonas Hartmann | 26.07.2021
      Du weisst wohl wirklich nicht, was mit den Hausabwässern passiert. Musst dich halt mal informieren!
      • rudi | 27.07.2021
        Dann klären sie mich bitte auf, was mit den hausabwässern passiert....
        • Jonas Hartmann | 28.07.2021
          Klären, Faulturm, Verbrennen des Klärschlammes in der KVA, der SVA oder dem Zementwerk. NICHT auf die Felder (ist seit 2003, bzw. 2006 verboten!!!). Und jetzt erklär mir mal, was der Klärschlamm mit dem Schleppschlauch zu tun haben soll. ABSOLUT NICHTS. Musst dir also bessere Argumente suchen
          • rudi | 29.07.2021
            Richtig! Mit dem Schleppschlauch nicht direkt korrekt! Seht ein, auch eure Scheisse belastet die Umwelt, nicht nur immer die, der Landwirtschaft. Oder sehe ich das falsch??Habe 15 jahre ihn der Entsorgung gearbeitet, und so einiges gesehen. Unter anderem auch geklärte feste Stoffe in 100erte Km entfehrnte KVAs geführt. Die verbrauchte Energie bis ende Verbrennung belastet ja nichts!
          • rudi | 29.07.2021
            Und zum anderen, bei so regenreichem Wetter sind die Kläranlagen gar nicht fähig zum so viel anfallendes Wasser zu verarbeiten und was passiert?? Da wird der Kehricht ausgesiebt, der rest geht ins nächste Gewässer. Bei uns, auserhalb vom Dorf, überlaufen die Schachtdeckel der Kanalisation, die Scheisse fliesst über eine Strasse, Wiesland und dann in den nächsten Bach... nicht so schlimm, oder!!??
  • Arbeiter | 25.07.2021
    Wenn es vom Steuerzahler Geld gibt für die Güllen ausbringung mit dem Schleppschlauch war alles
    kein Problem....... und jetzt wo es kein Extra Geld mehr gibt ist es auf einmal unmöglich mit dem
    Schleppschlauch güllen auszubringen .
  • Jonas Hartmann | 24.07.2021
    Ich begreife die Diskussion nicht ganz. Die Industrie hat gewaltig aufgerüstet bei der Abgasreinigung und beim Abwasser (wenn man in China lebt, wird man durch Abgase und Wasser der Chemie vergiftet - bei uns nicht). Jetzt soll die Landwirtschaft auch noch etwas beitragen, da sie noch die einzige ist, die viel Emmissionen über den Prallteller lässt. Und jetzt predigen die bäuerlichen Organisationen den Untergang. Die nächsten Initiativen werden bestimmt kommen.
    • Jonas Hartmann | 24.07.2021
      Und es ist doch so: Wenn die Landwirtschaft nicht selbst (echte und nicht Schein-) Lösungen vorschlägt, dann werden die anderen bestimmen, was zu tun ist. Wieso begreift das niemand?
      • Jonas Hartmann | 24.07.2021
        Ergänzung: Auf einer Seite meiner Wohnung wird mit dem Schleppschlauch gedüngt. Das riecht man kaum. Auf der anderen Seite wird die Gülle durch einen anderen Bauern mit dem Prallteller grosszügig ausgebracht (auch gerne mal etwas auf die Quartierstrasse, weil ja jeder Halm des Feldes erreicht werden muss und man deshalb nicht früher eindrehen kann). Und dann stinkt's mindestens 3 Tage ziemlich übel.
        • Infopoint | 25.07.2021
          Erstunken ist noch niemand, verjungert schon!

          Wohin geht deine Sch***e?
          Entgleist da etwa der Kreislauf?
          • Jonas Hartmann | 26.07.2021
            Die geht wie deine in die Kläranlage aber nicht auf's Feld. Und was wolltest du jetzt eigentlich aussagen?
        • Fredy Abächerli | 25.07.2021
          Gut beobachtet: Um dem Problem des Gestankes auf den Grund zu kommen, würde ich auch die Qualität der beiden Güllen vergleichen. Wenn die Hände einen Tag nach dem Abwaschen noch nach Gülle riechen, war die Gülle faulig. Bei übel stinkender Gülle hilft der Schleppschlauch alleine zu wenig.
        • Fredy Abächerli | 25.07.2021
          Leider konzentrieren sich das BLW, Wissenschaft und Forschung zu einseitig auf technische Massnahmen für die Verhinderung von Ammoniakverlusten. Was Bauern andererseits alles zur Verbesserung der Güllequalität unternehmen, wird leider kaum berücksichtigt. Die gesteckten Ziele erreichen wir schneller, wenn auch an der Hofdüngerqualität gearbeitet wird.
          • Jonas Hartmann | 26.07.2021
            Alles was du zur qualitativen Gülleverbesserung machst, ist sicher gut und kommt dir auch als besserer Dünger zu Gute. Die Nutztiere scheiden aber das Ammoniak so oder so aus - da kannst du machen, was du willst. Und das landet in der Gülle und danach auf den Feldern. Und da muss man mit technischen Massnahmen verhindern, dass davon möglichst wenig in die Luft geht. Man will den Ammoniak ja eigentlich bei den Pflanzen und mit dem Prallteller geht er in die Luft.
  • H 7 | 24.07.2021
    Zum Glück fehlt mir das Geld für den Schleppschlauch. Melde mich beim Sozialamt an.
  • theodorz | 24.07.2021
    Eine Lebensmitteknappheit gibt es nicht, wenn alle nur noch die Hälfte Fleisch essen.

    Die CH-Landwirtschaft ist so in der Sackgasse, umweltschädlich, zu intensiv, zuviel Fleischproduktion.
    • Thomas | 24.07.2021
      Geschätzter Theodorz, gehe mal in die weite Welt und schaue dir die Landwirtschaft anderer Länder an. Du wirst sehen, dass wir bisher hier nicht alles falsch gemacht haben. Studiere bitte auch mal das Bevölkerungswachstum dieses Planeten. Du wirst merken, dass die Sache nicht ganz so einfach ist.
    • Hansruedi A. | 08.08.2021
      Setige Schwachsin????
  • theodorz | 24.07.2021
    Was haben die Bauern an den letzten Urnengängen (Trinkwasserinitativen) versprochen, dass sie jetzt umweltfreundlich werden wollen....

    Alles Lüge.

    Die nächste Umweltinitative kommt so sicher wie das nächste Gewitter
    • Spassvogel, meint es ernst! | 24.07.2021
      Ergänzung: Die nächste Lebensmittelknappheit kommt so sicher wie grüne Polemik.
  • Gion F | 24.07.2021
    so ein Witz das Ganze.

    wann stehen wir auf und machen das Ganze nicht mehr mit?

    SCHLEPPSCHLAUCH nicht anwenden

    WOLFSSCHUTZ selbstjustiz

    Unsere SVP Nationalräte aus der Talzone haben sich da zuwenig für die nationalen Interessen eingesetzt!!!
    • Reto Frey | 24.07.2021
      Lassen Sie Ihren braunen Mist hier in der Kommentarspalte ruhig raus. Auf dem Feld aber bitte nicht mit Prallteller, oder bekommen Sie immer noch nicht genügend Direktzahlungen? Mal überlegt woher das Geld kommt?
      • TG Landwirt | 24.07.2021
        Die GVS Agrar ist Sponsor der Swiss Future Farm in Tänikon und gleichzeitig Sponsor des Verein TG Landwirte. Diese möchten möglichst viele Schleppschlauche verkaufen und weil der Agrar-Schleppschlauch sehr schwer ist ist, noch ein neuer Ferndt dazu. Da muss man nicht fragen wer das Geld will.
    • Martin Haab | 25.07.2021
      Sorry Gion F. Die SVP hat zu 100% die Motion Hegglin zur Freiwilligkeit des Schleppschlauchs unterstützt. Da musst Du mit Deiner Kritik bei den Vertreter der anderen Parteien antraben. Ich empfehle Dir das Abstimmungsprotokoll auf der Webseite des Parlaments zu konsultieren. Du wirst staunen wie euch gewisse Vertreter der Berg- und Hügelkantone im Stich gelassen haben.
      • Jöri Luzi, Klosters | 25.07.2021
        Warum ist der Möschverteiler ( deutsches Produkt) zu dieser leidigen Geschichte kein Thema?
        Der Möschaverteiler wirft die Gülle, er spritzt sie nicht, er erfüllt also die Forderung und kann in allen fahrbaren Hanglagen eingesetzt werdem, also ein riesiges Plus gegenüber dem schweren Schleppschlauchaufbau, und sehr preiswert, er kostet nur ein Bruchteil vom S...s...
        Er ist in der Schweiz bereits weit verbreitet.
    • Jonas Hartmann | 26.07.2021
      Selbstjustiz? Wo lebst du? Hast du schon mal was von Demokratie gehört? Sollen deine "Gegner" auch Selbstjustiz an dir verüben?

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