Die Bauernorganisation Uniterre fordert eine Studie zu den Konsequenzen eines Schleppschlauchobligatoriums. Bis zur Publikation der Resultate soll ein Moratorium gelten.
Spätestens seit dem 17. Juni und der Ablehnung einer «Gegen-Motion» im Nationalrat ist klar: Das Schleppschlauch-Obligatorium für die Gülleausbringung kommt ab 1. Januar 2022. Der Bundesrat schreibt das so in der revidierten Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vor. Bei der zitierten Nationalratsabstimmung votierten Grüne, SP und GLP für die Schleppschlauch-Pflicht. Eine Mehrheit der FDP und Teile der Mitte ebenfalls.
SBV stellte Forderungen
Nicht glücklich über diesen Entscheid war man beim Schweizer Bauernverband (SBV), der sich lieber die Weiterführung eines Anreizsystems gewünscht hätte. Daraufhin stellte er Forderungen an eine korrekte Umsetzung der Verordnung. Insbesondere fordert der SBV Übergangsfristen.
Vor Ort müssten Ansprechpersonen Auskunft geben können, ob eine Fläche schleppschlauchpflichtig sei oder nicht. Gemäss Obligatorium müssen alle Betriebe so güllen, die über drei Hektaren begüllbare Fläche unter 18 Prozent Hangneigung verfügen.
Folgen bei der Käseproduktion
Nun wenden sich auch die Milchproduzentinnen und Milchproduzenten von Uniterre sich in einem Brief an die Branchenorganisationen des Käsemarkts sowie an die verantwortlichen Regierungsrätinnen und Regierungsräte für Landwirtschaft. Die Organisation fordert ein Moratorium für das Schleppschlauchobligatorium.
Sie befürchten unter anderem Folgen bei der Käseproduktion angesichts einer möglichen Vermehrung von Buttersäurebakterien. In einer Studie müssten deshalb zuerst die Konsequenzen eines Schleppschlauchobligatoriums untersucht werden, heisst es in einer Mitteilung.
Zuerst Fragen klären
Die Einführung des Schleppschlauchobligatoriums werfe Fragen auf, welche die Milchproduzentinnen und Milchproduzenten direkt betreffen würden: Es müsse beispielsweise zuerst abgeklärt werden, welcher finanzielle Mehraufwand den Produzentinnen und Produzenten entstünde und wie der Markt oder das Gemeinwesen in Zukunft gedenken würden, die Kosten zu decken, die ein Schleppschlauchobligatorium nach sich ziehen würde. Es müsse weiter untersucht werden, welche Einflüsse die Technik auf die Nahrungsqualität des Futters haben könnte und welche Folgen das Obligatorium auf die Bodenverdichtung und für die Biodiversität hätte.
Bis alle Fragen und Bedenken geklärt seien, sei ein Moratorium darum zwingend. Es dürfe nicht sein, dass die Kosten, die durch die Gesetzesänderung entstünden einmal mehr auf die Produzentinnen und Produzenten zurückfallen würden. Nicht zuletzt fehlten dem Entscheid auch die nötigen griffigen Begründungen, heisst es abschliessend.
Ammoniak: 90 Prozent aus der Landwirtschaft
Der Umgang mit Gülle ist in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) neu geregelt. Wie der Bundesrat Mitte Februar 2020 mitteilte, stammen über 90 Prozent der schweizweiten Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft, ein Grossteil entfällt dabei auf die Gülle.
Der Bundesrat hält in den Erläuterungen fest, dass die landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen zwischen 1990 und 2015 um 18 Prozent verringert werden konnten. Dies sei aber in erster Linie aufgrund der Verringerung des Tierbestandes zwischen 1990 und 2000 zurückzuführen. Es bestehe nach wie vor eine Ziellücke «Die Umsetzung konkreter technischer Minderungsmassnahmen ist von grosser Bedeutung», heisst es weiter.
Massnahmen hätten sich bewährt
Zwei Massnahmen zur Vermeidung von Ammoniak- und Geruchsemissionen gilt es für die Bauern umzusetzen: Zum einen müssen Güllelager dauerhaft abgedeckt sein, damit kein Ammoniak austreten kann.
Zum anderen ist es künftig Vorschrift, Gülle – wo topografisch möglich – mit Schleppschlauchverteilern und nicht mehr mit Pralltellern auszubringen. «Dieses emissionsmindernde Ausbringverfahren wird seit mehreren Jahren im Rahmen der Direktzahlungsverordnung gefördert. Viele Landwirtschaftsbetriebe setzen diese beiden Massnahmen schon heute um. Sie haben sich bewährt», teilte die Landesregierung weiter mit. Die Betriebe hätten noch genügend Zeit, sich den Bestimmungen anzupassen.
Bis zu einer Hangneigung von 18 Prozent
«Sowohl die dauerhaft wirksame Abdeckung von Güllelagern wie auch die emissionsmindernde Ausbringung von Gülle sind erfolgreich erprobt und entsprechen dem Stand der Technik», heisst es in den Erläuterungen weiter.
Der Schleppschlauch ist bis zu einer Hangneigung von 18 Prozent grundsätzlich anzuwenden. «Damit insbesondere kleine Betriebe nicht übermässig belastet werden, sind Betriebe von der Pflicht zur emissionsmindernden Gülleausbringung befreit, wenn die Fläche mit einer Hangneigung bis 18 Prozent weniger als 3 Hektare beträgt», heisst es im Bericht des Bundes.
Als geeignete Verfahren gelten die bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteilern, das Schlitzdrillverfahren mit offenem oder geschlossenem Schlitz sowie die Ausbringung mit Breitverteilern im Ackerbau, sofern die ausgebrachten flüssigen Hofdünger innerhalb von wenigen Stunden in den Boden eingearbeitet werden.


Wenn Lohnunternehmer und Bauern an heissen Tagen bei der grössten Hitze güllen, geht trotz Schleppschlauch durch die Verdunstung viel Stickstoff in die Luft.
Am Abend güllen bringt bedeutend mehr. Da durch das abkühlen der Luft Wasser kondensiert (Tau) und so Stickstoff am Boden gebunden wird.
Unabhängig vom Ausbringsystem.
kein Problem....... und jetzt wo es kein Extra Geld mehr gibt ist es auf einmal unmöglich mit dem
Schleppschlauch güllen auszubringen .
Wohin geht deine Sch***e?
Entgleist da etwa der Kreislauf?
Die CH-Landwirtschaft ist so in der Sackgasse, umweltschädlich, zu intensiv, zuviel Fleischproduktion.
Alles Lüge.
Die nächste Umweltinitative kommt so sicher wie das nächste Gewitter
wann stehen wir auf und machen das Ganze nicht mehr mit?
SCHLEPPSCHLAUCH nicht anwenden
WOLFSSCHUTZ selbstjustiz
Unsere SVP Nationalräte aus der Talzone haben sich da zuwenig für die nationalen Interessen eingesetzt!!!
Der Möschaverteiler wirft die Gülle, er spritzt sie nicht, er erfüllt also die Forderung und kann in allen fahrbaren Hanglagen eingesetzt werdem, also ein riesiges Plus gegenüber dem schweren Schleppschlauchaufbau, und sehr preiswert, er kostet nur ein Bruchteil vom S...s...
Er ist in der Schweiz bereits weit verbreitet.