Die IG Freiheit hat den Geschäftsführer der Berner Waldbesitzer (BWB), Stefan Flückiger, mit dem «Rostigen Paragraphen 2013» wegen dessen Idee einer Waldvignette ausgezeichnet. Flückiger wehrt sich nun gegen den Schmähpreis. Die Vorwürfe seien teilweise absurd.
Am vergangenen Montag überreichte die IG Freiheit Stefan Flückiger, Geschäftsführer der Berner Waldbesitzer BWB, den rostigen Paragraphen 2013 im „Kaufleuten“ in Zürich. Dieser zeichnet gemäss den Anforderungen der IG Freiheit die dümmsten Gesetze und Verordnungen aus, die durch Politiker und Behörden lanciert wurden.
Nun wehrt sich aber Flückiger gegen die Vorwürfe. So sei die Auszeichnung schon daher absurd, weil weder der Verband Berner Waldbesitzer noch der Geschäftsführer Gesetz oder eine Verordnung schaffen könnten. Er sei weder Mitglied einer Behörde noch habe er ein politisches Mandat, so Flückiger. "Die in den Medien erfolgte Darstellung, wonach eine Waldvignette in der Waldgesetzrevision keine Chance hatte, ist Unsinn", doppelt er nach. Die Waldvignette sei nie ein Thema in der bernischen Grossratsdebatte über die Waldgesetzrevision gewesen.
Die freiwillige Waldvignette sei bereits vor der Waldgesetzrevision eingeführt worden. Die Waldvignette beanspruche kein neues Gesetz und verursache keine einzige Verwaltungsstelle. "Die Gelder gelangen in einen zweckgebundenen Fonds, der durch Waldbesitzer und Erholungssuchende gemeinsam Erholungsprojekte im Wald unterstützt und aufwertet", erklärt Flückiger. Die Waldvignette sei das erste und einzige Instrument in der Schweiz, das die Erholungsnutzung ohne Staat und Zwangsabgaben mit Mitsprache der Beteiligten ermöglichen würden.
Das verschiedentlich angeführte Argument der Doppelfinanzierung durch Beiträge des Staates an Waldstrassen halte nicht stand. „Die durch die Eigentümer erbrachten Waldleistungen sind um ein vielfaches grösser, als die sehr bescheidenen Beiträge der öffentlichen Hand." Kosten entstünden insbesondere aus der Grundeigentümerhaftung und Nutzungen neben den Waldstrassen.