Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) will keine Steuerrabatte einführen für kleine Schnaps-Brennereien und für Bauern, die Schnaps brennen lassen. Sie hat bei den Beratungen zum Alkoholgesetz neue Ideen abgelehnt.
Die WAK beugte sich am Dienstag über ein Massnahmenpaket zur Entlastung und Förderung der Spirituosenbrennerindustrie und deren Rohstofflieferanten. Die Ausarbeitung der Vorschläge hatte sie bei der Verwaltung in Auftrag gegeben, nachdem der Ständerat das zunächst beschlossene System der Ausbeutebesteuerung wieder verworfen hatte.
Steuerausfälle und aufwändiger Vollzug
Bei der Ausbeutebesteuerung stellt nicht das Endprodukt die Basis der Besteuerung dar, sondern der Rohstoff, was zu einer tieferen besteuerten Menge führt. Der Ständerat kam zum Schluss, dass das System nicht verfassungsmässig ist. Die neuen Vorschläge zur Förderung der Bauern und Brenner vermochten nun jedoch nicht zu überzeugen. Die WAK lehnte sie mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Die Mehrheit befürchtet, dass es zu grundlegenden Veränderungen in der Branche kommen würde. Die Steuerausfälle seien nur schwer abschätzbar, argumentierten die Gegner. Ausserdem wäre der Vollzug der neuen Massnahmen ausserordentlich aufwändig. Die Vorschläge der Verwaltung umfassten eine Fehlmengenregelung, eine 30-prozentige Steuerreduktion für kleine Hersteller und Auftraggeber mit Jahresproduktionen bis zu 1000 Liter reinen Alkohols sowie weitere Fördermassnahmen für die inländische Branche.
Ja oder Nein zur Ausbeutebesteuerung
Nach dem Nein der Kommission kann sich der Nationalrat dazu nicht äussern, weil sich das Geschäft bereits in der Differenzbereinigung befindet. Somit bleibt bei den Beratungen zum Alkoholgesetz nur die Frage offen, ob zur Förderung der Branche im Inland ein System der Ausbeutebesteuerung eingerichtet werden soll oder nicht.
Die WAK sprach sich mit 13 zu 12 Stimmen knapp dafür aus. Die Mehrheit befürwortet einen Steuersatz von 29 Franken pro Liter reinen Alkohols, eine Minderheit möchte den Steuersatz bei 32 Franken festlegen.