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Schnelleres Internet: Entscheid vertagt

 

In der Corona-Pandemie wünscht sich der Nationalrat für alle Menschen in der Schweiz schnelles Internet. Der Ständerat hat nun aber den Entscheid vertagt und die Motion sistiert.

 

Die kleine Kammer will die Behandlung einer Standesinitiative des Kantons Tessin abwarten. Die Motion der nationalrätlichen Fernmeldekommission (KVF-N) verlangt ab 2023 eine Grundversorgung mit Breitbandinternetzugang von mindestens 80 Megabit pro Sekunde (80 Mbit/s). Dies soll in allen Gegenden der Schweiz gelten.

 

Entspricht nicht heutigen Anforderungen

 

Viele Familien und Firmen in ländlichen Gebieten hätten während des Lockdown unter einem zu langsamen Internet gelitten, schrieb die KVF-N dazu. Die in der Fernmeldedienstverordnung verankerte Grundversorgungsgeschwindigkeit von 10 Mbit/s entspreche den heutigen technischen Möglichkeiten und Anforderungen nicht mehr.

 

Auch die Mehrheit der Fernmeldekommission des Ständerates (KVF-S) hatte die Motion unterstützt. Der Rat sistierte sie nun aber, indem er einen Ordnungsantrag von Erich Ettlin (CVP/OW) mit 29 zu 9 Stimmen guthiess. Er will die Behandlung einer Tessiner Standesinitiative im Nationalrat abwarten.

 

Mehr Spielraum für Umsetzung

 

Die Standesinitiative habe dasselbe Anliegen wie die Motion, lasse aber für die Umsetzung mehr Spielraum, sagte Ettlin. Auch gebe es bei der Standesinitiative keine Quersubvention des Netzausbaus durch lokale Betreiber. Lehne der Nationalrat die Initiative ab, könne immer noch der Motion zugestimmt werden.

 

Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga erklärte sich zwar einverstanden mit dem Anliegen. Der Bundesrat sage aber Nein zur Motion, weil diese eine kurzfristige Umsetzung verlange und die Forderung absolut formuliert sei.

 

Mit 10 Mbit/s liegt die Schweiz laut Bundesrat europaweit an der Spitze. Homeoffice und Homeschooling seien damit während der Pandemie meist problemlos möglich gewesen. 10 Mbit/s sind seit Anfang Jahr vorgeschrieben; zuvor waren es 3 Mbit/s. Der Bundesrat hatte die Verordnung auf eine Parlamentsmotion hin angepasst.

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