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Schoggigesetz: Nachfolgelösung in Vernehmlassung

Exportsubventionen für verarbeitete Agrarprodukte müssen gemäss Beschluss der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi vom Dezember 2015 bis Ende 2020 abgeschafft werden. Der Bundesrat hat eine Nachfolgelösung am Freitag in die Vernehmlassung geschickt.

 

 

Exportsubventionen für verarbeitete Agrarprodukte müssen gemäss Beschluss der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi vom Dezember 2015 bis Ende 2020 abgeschafft werden. Der Bundesrat hat eine Nachfolgelösung am Freitag in die Vernehmlassung geschickt.

Im Dezember 2015 hat die Welthandelsorganisation (WTO) beschlossen, dass Ausfuhrbeiträge nicht mehr mit den WTO-Regeln vereinbar sind. In der Schweiz werden mit Schoggigesetz-Geld verarbeitete Landwirtschaftsprodukte für den Export verbilligt. Die Schweiz hat bis Ende 2020 Zeit, ihr System anzupassen.

Der Bundesrat hat am Freitag das Bundesamt für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die Vernehmlassung für ein Massnahmenpaket zur Umsetzung des WTO-Beschlusses zu eröffnen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 19. Januar 2017.

Einerseits soll das Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (sog. "Schoggigesetz") zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge angepasst werden. Andererseits enthält die Vorlage auch Massnahmen, die die Wertschöpfung der Nahrungsmittelproduktion unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

So ist eine neue Stützung von Milch und Brotgetreide vorgesehen, die direkt dem Produzenten vergütet werden. Die neuen Stützungsmassnahmen sollen durch eine haushaltneutrale Verschiebung ins Landwirtschaftsbudget der in der Finanzplanung für die Ausfuhrbeiträge vorgesehenen Mittel finanziert werden (67,9 Mio. Franken pro Jahr).

Der Zugang der exportierenden Nahrungsmittelindustrie zu Rohstoffen in genügender Menge und zu wettbewerbsfähigen Konditionen soll erhalten bleiben. Dies soll mit einer Vereinfachung des Bewilligungsverfahren für den aktiven Veredelungsverkehr mit Milch- und Getreidegrundstoffen erreicht werden. Der Veredelungsverkehr ermöglicht die zollfreie Einfuhr von Rohstoffen für die Herstellung von Exportprodukten.

Der Bundesrat will für die Industrie und die Landwirtschaft möglichst rasch Planungssicherheit. Deshalb sollen die Massnahmen auf den 1. Januar 2019 umgesetzt werden.

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