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Schuldig oder unschuldig? - Käser Wick nun vor Bundesgericht

Käser Karl Wick aus Benken SG, der 350'000 Franken abgezweigt hat, geht gemäss einem Bericht der «Südostschweiz» vor Bundesgericht. Wick wird beschuldigt, seinen Milchlieferanten einen Teil des Milchgeldes unterschlagen zu haben.

Samuel Krähenbühl |

 

 

Käser Karl Wick aus Benken SG, der 350'000 Franken abgezweigt hat, geht gemäss einem Bericht der «Südostschweiz» vor Bundesgericht. Wick wird beschuldigt, seinen Milchlieferanten einen Teil des Milchgeldes unterschlagen zu haben.

Das Geld sollte an die Genossenschaft Vereinigte Milchbauern Mitte-Ost und die Schweizer Milchproduzenten gehen.  Das Kantonsgericht St.Gallen hatte Wick im Dezember wegen mehrfacher Veruntreuung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Nun muss das Bundesgericht in Lausanne abschliessend entscheiden, ob der Käser der Veruntreuung schuldig gesprochen wird. 

Die PMO Ostschweiz, von der Wick die Milch bezog, ging 2011 in den Konkurs. Rund 200 Milchbauern haben dabei viel Geld verloren. Das Bundesamt für Landwirtschaft  hatte gegen die PMO eine Busse in der Rekordhöhe  von 575000 Franken verhängt, weil diese im Milchjahr 2006/2007 bei  der Käserei Wick  aus bewilligten acht Millionen  Kilogramm Mehrmengen Milch Grossloch-Hartkäse herstellen liess,  diesen dann aber bei der Vermarktung nicht klar vom AOC-Emmentaler  abgrenzte.

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