Der Walliser Trockenspeck und Walliser Rohschinken werden in das eidgenössische Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben eingetragen. Beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ging keine Einsprache ein. Die beiden Produkte erhalten die Auszeichnung geschützte geografische Angabe (GGA).
Name und Ruf von Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck seien untrennbar mit dem Kanton Wallis verbunden, hält das BLW am Freitag in einem Communiqué fest.
Die schwierigen klimatischen Bedingungen zwangen die Bewohner früher, lang haltbare Reserven anzulegen, um die harten Monate zu überstehen. Schäfer entwickelten in der Folge mit dem Einsalzen und Trocknen eine Konservierungstechnik. Diesem im Stadel oder auf dem Dachboden durchgeführten Vorgang verdanken der Walliser Rohschinken und der Walliser Trockenspeck ihr besonderes Aroma.
Um den Eintrag der beiden Produkte ins Register hatte die Vereinigung der Produzenten von Walliser Trockenfleisch IGP ersucht. Die Gesuche waren Ende Mai öffentlich öffentlich aufgelegt worden, Einsprachen gingen laut BLW keine ein.
Mit der Eintragung ins eidgenössische Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben werden Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen geschützt, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Der Name darf nur von den Produzentinnen und Produzenten in dem Gebiet verwendet werden. Das Register der Schweiz umfasst derzeit 34 Eintragungen: 21 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 13 geschützte geografische Angaben (GGA).