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Schweine: Umfassendere Kontrollen

Der Bund will bei den Tierschutzkontrollen ab dem 1. Januar 2017 das Augenmerk auf die Schweinehalter richten. Das Schwerpunktprogramm soll sicherstellen, dass die Haltebedingungen den Mindestanforderungen der Tierschutzgesetzgebung entsprechen.

 

 

Der Bund will bei den Tierschutzkontrollen ab dem 1. Januar 2017 das Augenmerk auf die Schweinehalter richten. Das Schwerpunktprogramm soll sicherstellen, dass die Haltebedingungen den Mindestanforderungen der Tierschutzgesetzgebung entsprechen.

Das Programm dauert drei Jahre. Die unangekündigten Kontrollen finden nicht zusätzlich statt, sondern im Rahmen der üblichen Tierschutzkontrollen, hält das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Mittwoch in einem Communiqué fest.

In jedem Kanton wird jährlich ein Drittel der Zucht- und Mastbetriebe ausgewählt und kontrolliert. Fünf Punkte werden speziell untersucht:

- Haltung und Betreuung von kranken und verletzten Tieren 

- Anzahl und Funktionieren der Tränken

- Anbieten von Nestbaumaterial in den Abferkelbuchten 

- Anbieten von Beschäftigungsmaterial 

- Einsperren von Sauen während der Geburtsphase 

Im Fokus der Kontrollen liegen auch die Böden in den Mastbuchten. Der Vollspaltboden wird ab 1. September 2018 verboten sein. «Das Schwerpunktprogramm ermöglicht es, die Mastbetriebe zu begleiten, sofern die Kontrollen einen Anpassungsbedarf bei den Mastbuchten ergeben», heisst es im Schreiben des BLV. Ab September 2018 wird überprüft, ob noch Schweine auf Vollspaltenbuchten gehalten werden.

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