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Schweinehaltung: Übergangsfrist bis 2034

Endlich zeichnet sich Klarheit für Österreichs Schweinehalter ab. Die Regierung hat sich auf eine Novelle des Tierschutzgesetzes verständigt. Die Übergangsfrist für unstrukturierte Vollspaltenbuchten soll bis zum 1. Juni 2034 laufen.

Österreichs Schweinehalter dürfen auf mehr Planungssicherheit hoffen. Die Regierung hat sich auf eine Novelle des Tierschutzgesetzes geeinigt. Das Ende der Übergangsfrist für unstrukturierte Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung ist für den 1. Juni 2034 vorgesehen. Die Betriebe erhalten somit neun Jahre Zeit, ihre Ställe umzustellen.

Härtefallregelung für kürzlich Investierende

Die Gesetzesnovelle enthält eine Härtefallklausel für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und 2022 investiert haben. Für diese soll eine individuelle Übergangsregelung von bis zu 16 Jahren gelten – abhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung der baulichen Massnahmen.

Neuregelung tritt 2025 in Kraft

Die Änderung des Tierschutzgesetzes muss noch im Nationalrat beschlossen werden. Sie soll fristgerecht am 1. Juni 2025 in Kraft treten.

Bereits ab dem 1. Juni 2029 sollen in der Schweinehaltung höhere Standards gelten – unter anderem strengere Anforderungen bei der Besatzdichte sowie verpflichtendes organisches Beschäftigungsmaterial wie Strohraufen oder Hanfseile.

Forschung und neue Mindeststandards geplant

Bis Ende 2026 soll das Forschungsprojekt «IBeST+» abgeschlossen werden. Ziel ist es, Tierwohlstandards wissenschaftlich weiterzuentwickeln, Landwirte bei Umbaumassnahmen zu unterstützen und Förderprogramme zu verbessern.

2027 ist eine fachliche Begutachtung geplant, bevor die Arbeiten an neuen Mindeststandards beginnen – inklusive differenzierter und ausreichend langer Übergangsfristen.

Gericht hob frühere Übergangsfrist auf

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte im Januar 2024 die ursprünglich bis Ende 2039 reichende Übergangsfrist für das Verbot von Vollspaltenböden gekippt.

Die Richter bezeichneten die Frist als zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt. Eine neue, kürzere Übergangszeit wurde daher notwendig.

Regierung verteidigt Kompromiss

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sprach von einem tragfähigen und verfassungskonformen Kompromiss. Die Novelle ermögliche eine praxisgerechte Weiterentwicklung der Schweinehaltung, sichere die Versorgung mit regionalem Schweinefleisch und eröffne realistische Investitionsmöglichkeiten.

«Diese Einigung sorgt dafür, dass es auch in Zukunft ausreichend Schnitzel gibt – und zwar nicht von irgendwoher, sondern aus Österreich», betonte der Minister.

Bauernvertreter sehen Licht und Schatten

Der Präsident des Bauernbunds, Georg Strasser, lobte den Beitrag der Landwirtschaft zur Weiterentwicklung des Tierwohls. Jetzt seien Handel und Konsumenten gefordert, diesen Weg mitzutragen. Auch der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrugger, zeigte sich erleichtert.

Für bestehende Betriebe, die in den letzten Jahren oft mehrere Hunderttausend Euro in ihre Ställe investiert hätten, sei der Kompromiss allerdings schmerzhaft – da diese Ausgaben innerhalb von 16 Jahren kaum amortisiert werden könnten.

Kritik von Grünen und Tierschutzorganisationen

Deutliche Kritik kam von den Grünen. Landwirtschaftssprecherin Olga Voglauer erklärte, dass Mindeststandards alleine nicht ausreichten. Es brauche zusätzlich eine verpflichtende Haltungskennzeichnung für tierische Produkte sowie eine klare Herkunftskennzeichnung.

Auch der Verein gegen Tierfabriken (VGT) äusserte sich scharf: «Kein Ende des Vollspaltenbodens weit und breit in Sicht», heisst es in einer Stellungnahme. Die angekündigte Umstellung bringe den Schweinen keine spürbare Verbesserung – es genüge, ein paar Gummileisten einzubauen. Deshalb forderte der VGT, dass der Verfassungsgerichtshof die Novelle möglichst rasch erneut prüft und aufhebt.

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