Das britische Landwirtschaftsministerium (DEFRA) hat weitere Schutzmassnahmen ergriffen, um eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in das Vereinigte Königreich zu verhindern.
Wie das Agrarressort bekannt gab, ist seit Freitag dem 27. September an die persönliche Einfuhr von Schweinefleisch und Schweinefleischproduzenten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, von den Färöer-Inseln, von Grönland und aus der Schweiz verboten.
Es sei denn, diese Erzeugnisse wurden nach EU-Handelsnormen hergestellt und verpackt und wiegen weniger als 2 Kilogramm.
Verhinderung hat Priorität
Das DEFRA zählt die Verhinderung eines ASP-Ausbruchs im Vereinigten Königreich zu seinen obersten Prioritäten. Verstösse gegen die Vorgaben zur Einfuhr von Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten werden mit umgerechnet knapp 5’616 Franken (6’000 Euro) geahndet.
Die Mittel für Grenzkontrollen in diesem Bereich wurden zuletzt aufgestockt und belaufen sich für 2024/25 auf 3,4 Mio. Franken (3,7 Mio. Euro).
«Illegale Importe»
Der britische Schweineproduzentenverband (NPA) begrüsste die Massnahme. NPA-Geschäftsführerin Lizzie Wilson sprach von «einem Schritt nach vorn». Der NPA hatte zuvor ein vollständiges Verbot der persönlichen Einfuhr von Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten gefordert.
Wilson machte zudem deutlich, dass mit diesen Massnahmen das eigentliche Problem nicht angepackt werde. Dies sieht die NPA-Geschäftsführerin in den «riesigen Mengen an illegal importiertem Schweinefleisch, die über organisierte Kriminelle in Lieferwagen und anderen Fahrzeugen in das Land kommen».