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Schweizer Gemüse ist besser geschützt

Die Schweizer Gemüseproduzenten erreichten einen politischen Erfolg. Für neu 14 Gemüsen wird die effektiv bewirtschaftete Phase gegenüber heute verlängert.

Der Ständerat hat am Montag auch über das Gemüse gesprochen. Der Präsident der Wirtschaftskomission des Ständerates, Hans Wicki (FDP, NW) fasste zusammen: In ihrer ursprünglichen Fassung vom 15. September 2022 verlangte die Motion Salzmann, die effektiv bewirtschafteten Phasen für eine Reihe von Gemüsesorten in der entsprechenden Verordnung neu zu definieren.

Anbautechniken und klimatische Veränderungen

Dies sollte in Zusammenarbeit mit den Gemüseproduzenten passieren. Dabei sollten die aktuellen inländischen Produktionsperioden, das Potenzial in den kommenden zehn Jahren sowie die WTO-Verpflichtungen der Schweiz «berücksichtigt werden.»

Begründet wurde dies insbesondere durch Fortschritte in den Anbautechniken und klimatische Veränderungen, welche die Zeiträume für den Anbau von Gemüse in der Schweiz verlängern. Eingereicht hatte die Motion Werner Salzmann, Berner SVP-Ständerat und Präsident des Verbands Schweizer Gemüseproduzenten.

Im Nachhinein geändert

Der Ständerat hat diese Motion in einer Wintersession, am 13.  Dezember 2022, einstimmig angenommen, erläuterte Wicki weiter. Allerdings wurde sie in der darauffolgenden Frühjahrssession, am 2. März 2023, durch den Nationalrat auf Antrag der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) mit 111 zu 69 Stimmen bei 8  Enthaltungen wie folgt abgeändert: Nicht nur die Gemüseproduzenten, sondern auch der Handel sollte in die Arbeiten zur Anpassung der Verordnung einbezogen werden.

Zudem strich der Nationalrat die Bedingung, wonach das Potenzial der nächsten zehn Jahre berücksichtigt werden soll, so Wicki. Die Begründung war, dass man keinen Grenzschutz auf Vorrat machen wolle. Anschliessend wurde eine Lösung mit der Branche angestrebt.

Lösungen gefunden

Im Rahmen von drei runden Tischen konnte mit den Produzenten und den Abnehmern eine Lösung in Form eines Kompromisses gefunden werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft habe die Verordnung über die Festlegung von Perioden und Fristen sowie die Freigabe von Zollkontingentsteilmengen für die Einfuhr von frischem Gemüse, frischem Obst und von frischen Schnittblumen angepasst. Die Änderung ist auf den 1.  Januar 2025 in Kraft getreten.

So dauert beispielsweise. die effektiv bewirtschaftete Phase bei Cherrytomaten neu von Mitte Mai bis Ende Oktober, somit acht Wochen länger als bisher. Diese Lösung wird von einer breiten Mehrheit getragen. Zudem hat die Branche gleichzeitig einen internen Mechanismus etabliert, welcher künftige Blockaden verhindern soll. Das Anliegen der Motion wurde somit bereits umgesetzt und vom Ständerat am Montag ohne Abstimmung gutgeheissen.

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