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«Schweizer Nutztierrassen in ihrer Existenz bedroht»

Mit einer Interpellation an den Bundesrat macht Pro Specie Rara auf Lücken in der totalrevidierten Tierzuchtverordnung (TZV) aufmerksam. Die Stiftung warnt: Ohne eine bessere Verankerung der Erhaltungszucht sind zahlreiche Schweizer Nutztierrassen in ihrer Existenz bedroht.

pd/clu |

«Gefährdete Nutztierrassen sind ein zentraler Teil unserer tiergenetischen Ressourcen. Sie bilden die genetische Grundlage für zukünftige Anpassungsfähigkeit und Robustheit – gerade in Zeiten des Klimawandels und zunehmender Spezialisierung moderner Hochleistungsrassen», warnt ein Schreiben der Stiftung Pro Specie Rara.

Erhaltungszucht nicht mehr Ziel

In der revidierten TZV, die per Anfang 2026 in Kraft treten soll, ist die Erhaltung einer Rasse nicht mehr als eigenständiges Ziel von Zuchtprogrammen vorgesehen. Dies stösst bei Pro Specie Rara auf Unverständnis. Stattdessen liege der Fokus ausschliesslich auf genetischer Verbesserung – ein Ansatz, der sich laut der Stiftung an grossen Tierpopulationen orientiert und für kleine, bedrohte Bestände nicht praktikabel sei.

«Gerade die seltenen Rassen sind ein Reservoir genetischer Vielfalt und brauchen mit ihren kleinen Populationsgrössen gezielte Unterstützung, keine zusätzlichen Hürden», sagt Maya Hiltpold, Projektleiterin Tiere von Pro Specie Rara, laut dem Schreiben anlässlich der kürzlich eingereichten Interpellation. Sie wurde eingereicht von Ständerätin und Pro Specie Rara-Stiftungsrätin Maya Graf (Grüne/BL).

In der Interpellation fordert die Stiftung unter anderem, dass:

  • Zuchtorganisationen mit kleinen Beständen eine ausreichende finanzielle Unterstützung erhalten,
  • unnötige Anforderungen wie aufwändige und teure Zuchtwertschätzungen bei geringer Tierzahl gestrichen werden,
  • und dass Organisationen wie Pro Specie Rara weiterhin Erhaltungsprojekte einreichen dürfen.

Die Begründung

Die gängige Förderungspraxis erlaubte bisher, dass auch für Schweizer Rassen, für welche noch keine Zuchtorganisation anerkannt ist und bei welchen sich die organisierte Zucht im Aufbau befindet, Erhaltungsprojekte eingereicht werden konnten. In einem solchen Projekt wurde beispielsweise die Verwandtschaft innerhalb der gefährdeten Appenzeller Spitzhaubenhühner, Appenzeller Barthühner und Schweizerhühner untersucht. Damit sei laut Pro Specie Rara sichergestellt worden, dass kleine Populationen nicht noch während des Wiederaufbauprozesses verloren gingen.

Da während dieser Übergangszeit naturgemäss die Strukturen nicht vorhanden sind, sprangen hier bisher übergreifende Organisationen (wie Pro Specie Rara) ein und leisteten diese Aufbauarbeit. Als Beispiel nennt die Stiftung hier die Saaser Mutten. «Mit der Totalrevision werden diese übergreifenden Organisationen von der Förderung ausgeschlossen, was indirekt die gefährdetsten Populationen trifft», so heisst es in der Begründung zur Interpellation 25.4144.

Aber auch Rassen mit Vereinen, die sich um die Zucht kümmern und bisher als Zuchtorganisation anerkannt sind, gefährdet diese Totalrevision der TZV. Die Anforderungen, um überhaupt einen Teil der Aufwände durch den Bund finanziert zu bekommen, steigen, für tiefere Beiträge muss massiv mehr geleistet werden und die Zuchtorganisationen müssen sich allesamt neu anerkennen lassen. Dies betrifft laut der Stiftung speziell Rassen mit tiefen Tierzahlen wie die Stiefelgeiss, das Walliser Landschaf und das Bünder Oberländerschaf.

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