Der Bundesrat will die Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz auf den neusten Stand bringen. Insbesondere sollen methodische Prinzipien der Inventarisierung auf Verordnungsstufe geregelt werden.
Bisher waren diese Grundsätze über die ins Bundesinventar aufzunehmenden Objekte nur in weniger verbindlichen Leitlinien festgehalten. Die VISOS, die von 1981 datiert und in den Grundzügen bisher nicht revidiert wurde, soll zudem an ihre beiden Schwesterverordnungen angeglichen werden. Dies sind die Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) und die Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS).
Ziel der Totalrevision der VISOS ist es, die Rechtssicherheit für Kantone und Gemeinden zu verbessern, wie aus einer Mitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) vom Freitag hervorgeht. Der Bundesrat hat dazu bis Mitte März eine Vernehmlassung eröffnet.
Die Erhaltung der Schweizer Ortsbilder ist ein verfassungsmässiges Ziel des Bundes. Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) bildet das einzige schweizweite Instrument, um Ortsbilder nach einem einheitlichen Massstab qualitativ zu beurteilen. Es ist damit eine wichtige Grundlage für die Ortsbildpflege.
Derzeit umfasst das ISOS 1274 Objekte. In der Regel handelt es sich um Dauersiedlungen mit mindestens zehn Hauptbauten. Der Bundesrat entscheidet nach Anhörung der Kantone über die Aufnahme, die Abänderung oder die Streichung der Ortsbilder.