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Schweizer Tierschutz lanciert Tierhaltungsrechner

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Mäuse, Meerschweinchen, Hamster und Kaninchen zählen zu den beliebtesten Heimtieren in Schweizer Haushalten. Hinsichtlich Sozialstruktur und Gehegeeinrichtung bestehen allerdings erhebliche Missstände, wie eine Recherche des Schweizer Tierschutz STS offenbart. Ein neues Onlinetool schafft jetzt Abhilfe: Die gesetzlichen Minimalanforderungen wie auch die vom STS empfohlenen Gehegegrössen und Einrichtungen sind damit einfach und schnell abrufbar.

 

Der Schweizer Tierschutz STS hat, mit Unterstützung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), ein Onlinetool entwickelt, mit dem sich Gehegeanforderungen schnell und einfach berechnen lassen ( www.tierhaltungsrechner.ch ). Mit diesem Tool lassen sich, nach Wahl der gewünschten Tierart und der Gruppengrösse, die gesetzlich vorgeschriebene so wie die vom STS empfohlene Gehegegrösse ermitteln.

 

Weitere wichtige Informationen über die gesetzlich geforderte Einrichtung sowie Empfehlungen zur Gruppengrösse und Gruppenzusammenstellungen sind einfach abrufbar. «Komplizierte Tabellen überfordern die Heimtierhalterinnen und -halter oft», sagt Lucia Oeschger von der Fachstelle Heimtiere beim STS. «Der Onlinerechner vereinfacht die Berechnung, weil er sehr benutzerfreundlich aufgebaut ist.»

 

Viele nicht legale Tierhaltungen

 

Auslöser für den Tierhaltungsrechner waren die erschreckenden Resultate der STS-Recherche zur Nager- und Kaninchenhaltung in der Schweiz. Bei 40 % von 256 beurteilten Nager- und Kaninchengehegen wurden Hinweise auf mindestens einen Verstoss gegen die Schweizer Tierschutzgesetzgebung gefunden.

 

Besonders häufig wurden soziale Tiere einzeln gehalten, oftmals entsprach die Einrichtung nicht den Bedürfnissen der Tiere (etwa zu wenig grabbares Substrat, zu wenig Rückzugsmöglichkeiten) oder die Käfige waren schlichtweg (zu) klein. Werden die Ergebnisse auf die Gesamtzahl der Schweizer Nager- und Kaninchenhaltungen hochgerechnet, ist schweizweit von über 185 000 nicht legalen und somit strafbaren Tierhaltungen auszugehen.

 

Händlerinnen und Tierhalter sind gefordert

 

Noch in diesem Jahr wird der Tierhaltungsrechner um Reptilien und Vögel erweitert. Zusätzliche Tiergruppen werden danach sukzessive integriert. Um das Tierwohl in der privaten Tierhaltung zu verbessern ist es unerlässlich, dass bei allen gewerblichen Tier- und Gehegeverkäufen (Zoofachhandel, Onlineshops, Zwischenhändler, Züchter) die gesetzliche Informationspflicht endlich konsequent und vollumfänglich umgesetzt wird.

 

Auch die Tierhalterinnen und Tierhalter selbst sind in der Pflicht: Sie müssen sich vor dem Kauf über die Bedürfnisse der Tiere informieren und die gesetzlichen Vorschriften kennen. Mit dem neuen Tierhaltungsrechner wird dies nun viel einfacher.

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