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Schwere Fehler bei Fördergeld-Vergabe für Bio-Bauern

Der Europäische Rechnungshof hat der EU-Kommission schwere Fehler bei der Vergabe von Fördergeldern für Bio-Landwirte bescheinigt. Die derzeitige Strategie weise erhebliche Mängel auf. Und es gebe für die Bio-Branche weder eine Vision noch Ziele über 2030 hinaus, lautet die harsche Kritik.

blu/sda |

Der biologische Landbau sei ein wichtiger Bestandteil der EU-Strategie «Vom Hof auf den Tisch» und spiele auch bei der Verwirklichung der ehrgeizigen Umwelt- und Klimaziele der EU eine Rolle, schreibt der Europäische Rechnungshof in einer Mitteilung.

«Es muss mehr getan werden»

Gemäss Rechnungshof erhielten Bio-Landwirte zwischen 2014 und 2022 rund 12 Milliarden Euro (11,4 Mrd. Fr.) an Fördergeldern aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), um auf Bio-Landbau umzustellen respektive bei beim Biolandbau zu bleiben. Bis 2027 sollen dafür weitere knapp 15 Milliarden Euro (14,25 Mrd. Fr.) fliessen.

Doch die Mittel haben zu ganz verschiedenen Resultaten geführt. So beträgt biologisch bewirtschaftete Fläche in den Niederlanden, Polen, Bulgarien, Irland und Malta weniger als 5 Prozent. In Österreich beträgt die Fläche über 25 Prozent. Unser Nachbarland hat das EU-Ziel erreicht. Aber das ist die Ausnahmen. Das in Brüssel ausgegebene Ziel von einem Viertel der Agrarflächen bis 2030 werde wahrscheinlich verfehlt, hält der Rechnungshof fest.

«Die europäische Landwirtschaft wird umweltfreundlicher, und der biologische Landbau spielt dabei eine Schlüsselrolle. Für einen dauerhaften Erfolg reicht es jedoch nicht, sich auf die Ausweitung der Flächen zu konzentrieren. Es muss mehr getan werden, um den Sektor als Ganzes zu unterstützen. Dazu gehört die Entwicklung des Marktes und die Steigerung der Produktion», sagt Keit Pentus-Rosimannus, Mitglied vom Rechnungshof. Ansonsten drohe die Gefahr, dass die Bio-Bauern vollständig von EU-Geldern abhängig würden. «Es wird sonst ein System mit Schlagseite geschaffen», warnt Pentus-Rosimannus.

Grundprinzipen nicht eingehalten

Bei der Vergabe der Fördermittel gibt es gemäss dem Rechnungshof eklatante Fehler. Betriebe erhalten Gelder, wenn sie nicht alle Bio-Standards erfüllen. «Betriebe erhalten auch dann EU-Mittel, wenn sie keinen Fruchtwechsel beachten oder Tierschutzstandards nicht einhalten». Beides seien eigentlich Grundprinzipien des biologischen Landbaus, teilte der Rechnungshof in Luxemburg mit. Das ist in der Schweiz nicht möglich.

In Kritik ist auch der Einsatz von Saatgut. Es sei «gängige Praxis, dass für den Anbau von Bio-Kulturen Genehmigungen für die Verwendung von konventionellem Saatgut erteilt werden», erklärten die Prüfer in ihrem Bericht. Im Bio-Landbau gelten strengere Vorschriften etwa für die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut und für den Einsatz von Pestiziden. «Zudem gebe es derzeit keine Möglichkeit zu messen, inwiefern der Bio-Landbau vorteilhafter für die Umwelt ist», kritisiert der Rechnungshof.

Müssen keine Produkte herstellen

Mit der GAP-Förderung sollten die Zusatzkosten und Einkommensverluste ausgeglichen werden, die Landwirten durch die Umstellung von konventionellem auf biologischen Landbau entstehen. Hier hat der Rechnungshof einen weiteren Fehler entdeckt: «Dass biologisch produzierende Landwirte jedoch keine Bio-Erzeugnisse herstellen müssten, um EU-Gelder zu erhalten, trägt dazu bei, dass Bio-Produkte nach wie vor nur einen sehr kleinen Marktanteil mit nicht mehr als 4 % des EU-Lebensmittelmarktes haben.» 

Der aktuelle Plan der EU weise weder angemessene und quantifizierbare Ziele für den Bio-Sektor noch Möglichkeiten zur Messung der Fortschritte auf, so die scharfe Kritik. Darüber hinaus weisen die Prüfer darauf hin, dass es keine strategische Vision für die Zeit nach 2030 gibt, die der Branche eine solide Planung für eine erfolgreiche Zukunft ermöglichen würde

Wachstumsrate müsste sich verdoppeln

In der Praxis bestehe das einzige unverbindliche Ziel der EU darin, die Bio-Fläche (25%) zu vergrössern, so die Prüfer weiter. Nach Angaben des europäischen Statistikamts Eurostat lag der Anteil der ökologischen Anbauflächen 2022 bei 10,5 Prozent in der EU und damit 4,6 Prozentpunkte höher als 2013. Die Wachstumsrate müsste sich verdoppeln, um bis 2030 das Ziel von 25 Prozent zu erreichen, mahnt der Rechnungshof. 

Den Anforderungen und dem Bedarf des Sektors würden zu wenig Beachtung geschenkt. «Infolgedessen ist die biologische Produktion nach wie vor ein Nischenmarkt», halten die Prüfer fest. 2022 wurden in der EU rund 17 Millionen Hektar Fläche biologisch bewirtschaftet, das sind 10,5 % der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche.

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