Zuletzt bezahlten bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) knapp 90 Prozent aller auf Schweizer Strassen fahrenden Schwerverkehrsfahrzeuge denselben Abgabesatz.
Milliarden Mindereinnahmen
Gleichzeitig verkehren immer mehr Fahrzeuge mit Batterie- und Wasserstoffelektroantrieb, die von der LSVA ganz befreit sind. Diese Entwicklung könne in den nächsten Jahrzehnten zu Mindereinnahmen von mehreren Milliarden Franken führen und damit negative Auswirkungen auf die LSVA-Ziele haben, teilte der Bundesrat mit.
Elektro-Lastwagen sollen künftig in eine der drei geltenden Abgabekategorien eingestuft werden. Für die Berechnung der Abgabe sind das Gewicht, die Entfernung und die sogenannte Euro-Emissionsnorm ausschlaggebend. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats sollen die Elektro-Lastwagen in die tiefste Abgabekategorie eingeteilt werden. Die gegenwärtig umweltfreundlichsten Lastwagen mit fossilem Antrieb (Euro VI) will der Bundesrat in die zweitgünstigste Kategorie abklassieren.
Zwei Varianten
Um die Modernisierung der Lastwagenflotten mit der Maut für Elektro-Fahrzeuge nicht zu bremsen, plant der Bundesrat Fördermassnahmen für Elektro-Lastwagen. Der Bundesrat schlägt dazu zwei Varianten vor.
Die erste Variante enthält einen LSVA-Rabatt für neu erworbene und schon in Verkehr gesetzte Elektro-Lastwagen. Bei der zweiten Variante können Transporteure mit Sitz in der Schweiz beim Kauf neuer Elektro-Lastwagen auswählen, ob sie den LSVA-Rabatt oder einen Investitionsbeitrag beanspruchen wollen. In Verkehr gesetzte Elektro-Lastwagen können gemäss dem Vorschlag nur vom Rabatt profitieren.
Die Höhe des Rabatts respektive der Investitionsbeiträge will die Regierung später festlegen. Beide Varianten sind gemäss der Vernehmlassungsvorlage von 2031 bis 2035 befristet.
Mit der Revision der LSVA will der Bundesrat für die betroffenen Fahrzeugunternehmer auch eine bessere Planungssicherheit erreichen. Neu soll der Bundesrat regelmässig festlegen werden, nach welchen Trennkriterien die Fahrzeuge in die verschiedenen Abgabekategorien für die nachfolgenden sieben Jahren eingeteilt werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 23. Mai.
Nutzfahrzeugverband begrüsste Änderungen
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (Astag) begrüsste die Vorschläge in einer ersten Stellungnahme grundsätzlich und bezeichnete die Kernelemente als «branchenverträgliche Lösung». Für die Branche von zentraler Bedeutung sei vor allem Planungssicherheit, schrieb Astag. Die Transportunternehmen müssten jederzeit auf mindestens sieben Jahre hinaus eine Garantie haben, wie sich die Tarife entwickelten.
Auch eine Anschubfinanzierung für LKW mit alternativem Antrieb sei «sehr sinnvoll» für eine Dekarbonisierung. Heute lägen die Anschaffungskosten von Fahrzeugen, die CO2-neutral betrieben würden, um den Faktoren zwei bis drei höher als für herkömmliche Diesel-Lastwagen.
Seit 2001
Die LSVA ist seit 2001 eine Maut für Lastwagen und andere schwere Motorwagen über 3,5 Tonnen. Für ein 40-Tonnen-Fahrzeug kostet ein Kilometer rund einen Franken. Die Einnahmen von total rund 1,7 Milliarden Franken pro Jahr sollen etwa Kosten von durch den Schwerverkehr verursachte Schäden an der Infrastruktur decken und die Verlagerung von Gütertransporten von der Strasse auf die Schiene fördern.
Die LSVA-Einnahmen gehen zu zwei Dritteln an den Bund, einen Drittel erhalten die Kantone. Der Bund leiteten den Grossteil seiner Einnahmen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF).