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Seit 30 Jahren Gurtentragpflicht auch auf Rücksitzen

Seit 30 Jahren gilt in der Schweiz die Gurtentragpflicht auch auf Rücksitzen von Autos. Aktuelle Daten der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und des Bundesamts für Statistik bestätigen die Wirksamkeit der Massnahme zur Verkehrssicherheit.

sda |

Trotz wachsendem Verkehr ist die Anzahl der auf Schweizer Strassen getöteten und schwer verletzten Personen in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen.

Mehr Verkehr, weniger Tote

2023 kam es laut dem Bundesamt für Strassen auf Schweizer Strassen zu insgesamt 18’254 Unfällen mit Personenschaden. Dabei wurden 236 Menschen getötet sowie 4096 schwer und 17’404 leicht verletzt. 22 der Getöteten waren Mitfahrende.

1994 vor der Einführung der Gurtenpflicht auf den Rücksitzen von Personenwagen starben bei 23’527 Unfällen 637 Personen, 5923 wurden schwer und 16’967 leicht verletzt. 106 der Getöteten waren damals Mitfahrerende.

Gurtentragen ist selbstverständlich geworden

Einen Sicherheitsgurt verwenden heute laut BFU 96 Prozent der Personenwagenlenkenden, 95 Prozent der Beifahrerinnen und Beifahrer und 92 Prozent der Passagiere auf dem Rücksitz. Nur geringe Unterschiede sind dabei zwischen den Regionen auszumachen. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 nutzten mit 77 Prozent noch deutlich weniger Wagenlenkende und lediglich 32 Prozent der Rücksitzpassagiere einen Sicherheitsgurt.

Durch das Tragen von Sicherheitsgurten konnten in der Schweiz in den letzten zehn Jahren mehr als 5700 Schwerverletzte und rund 650 Getötete nach Verkehrsunfällen vermieden werden, wie die BFU auf Anfrage mitteilt.

Gurt ist effektiv

Das zeige, wie effektiv obligatorische Verkehrssicherheitsmassnahmen sein könnten. Verbesserungen bei der Verkehrssicherheit könnten allenfalls noch mit technischen Massnahmen (z.B. Warnungen im Fahrzeug) erreicht werden.

Wie effektiv Sicherheitsgurten sind, bestätigen auch die neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik. Von den 2023 bei Unfällen getöteten Personen in Personenwagen trugen 6,6 Prozent keinen Gurt. 20,3 Prozent der Nichtangegurteten wurden bei Unfällen schwer und 73 Prozent leicht verletzt.

Der Anteil der Verstorbenen, die sich an die Gurtentragpflicht hielten, lag hingegen nur bei 0,5 Prozent. Nur 8 Prozent der Verunfallten mit Gurt wurden schwer und über 91 Prozent nur leicht verletzt.

Heftiger Widerstand bei Einführung

Das Gurtenobligatorium kam in der Schweiz unter teils heftigem Widerstand später als in anderen Ländern. Im Juli 1981 wurde es nach einer äusserst knapp angenommenen Volksabstimmung eingeführt. Zunächst galt es nur vorne im Auto. Fondpassagiere müssen sich erst seit 1994 anschnallen.

In der Abstimmung über das Gurtenobligatorium am 30. November 1980 resultierte mit 51,6 Prozent nur ein hauchdünnes Ja. Es öffnete sich ein breiter Röstigraben zwischen den deutschsprachigen und den lateinischen Kantonen: Während Zürich und Basel-Stadt die Vorlage mit über 70 Prozent annahmen, wurde sie in allen Westschweizer Kantonen und im Tessin wuchtig verworfen. Die Regelung wurde von Gegnerinnen und Gegnern als paternalistisch und freiheitsberaubend verschrieen.

Der Nein-Stimmenanteil lag in der Waadt bei fast 73 Prozent, in Genf bei 82 Prozent, im Jura bei über 85 Prozent und im Wallis bei über 86 Prozent. Gegner der Massnahme waren bereits früher aktiv: 1976, als der Bundesrat zum ersten Mal das Benützen von Sicherheitsgurten vorschreiben wollte, zog ein Gurt-Verweigerer aus dem Wallis seinen Fall bis vor das Bundesgericht. Das oberste Gericht kippte schliesslich den Entscheid des Bundesrates im September 1977.

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