Die Behörden haben nach Plan auf die Tuberkulosefälle reagiert. Ihr Vorgehen erklären sie auf einer neuen Homepage.
Trotz der entdeckten Tuberkulosefälle bei Rindern gilt die Schweiz weiterhin als frei von Tuberkulose. Wichtig ist jetzt aber, dass jeder möglichen Übertragung nachgegangen wird. Alle Tierkontakte werden minutiös abgeklärt und Kontaktbetriebe ausfindig gemacht. Ein Kontaktbetrieb ist ein Betrieb, der z.B. durch Zukauf oder gemeinsame Sömmerung in Kontakt mit Tieren aus einem Betrieb kam, auf dem Tuberkulose festgestellt wurde.
Tierverkehr gesperrt
Auf Kontaktbetrieben müssen alle Tiere mittels eines Tuberkulin-Hauttests untersucht werden. Während der Tuberkulin-Probe wird der Tierverkehr gesperrt. Die Milch darf normal abgeliefert werden. Fällt der Tuberkulin-Test bei allen Tieren negativ aus, wird die Sperre aufgehoben, und der Betrieb gilt als tuberkulosefrei. Werden in einem Kontaktbetrieb Tiere entdeckt, die im Hauttest auffällig reagieren, müssen diese geschlachtet werden, damit der Betrieb wieder als frei von Tuberkulose erklärt werden kann.
Speziell für Tierhalter
Der Ablauf der aktuellen Untersuchungen ist auf einem neuen Internetportal des Bundesamts für Veterinärwesen (BVet) für Nutztierhalter nachzulesen. Die Seite liefert darüber hinaus Infos zu den ablaufenden Übergangsfristen beim Tierschutz, zum Schmallenberg-Virus und zu vielen anderen Themen.
Seuchenprävention-Tipps auf www.nutztiere.ch