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SG: Internet-Pflicht für Bauern

Die St.Galler Landwirte dürfen Gesuche für Direktzahlungen nur noch online und nicht mehr auf Papier einreichen. Neu gilt ein Obligatorium. Die Gesetzesgrundlage dazu folgt mit dem Landwirtschaftsgesetz, das in der Septembersession beraten wurde.

 

 

Die St.Galler Landwirte dürfen Gesuche für Direktzahlungen nur noch online und nicht mehr auf Papier einreichen. Neu gilt ein Obligatorium. Die Gesetzesgrundlage dazu folgt mit dem Landwirtschaftsgesetz, das in der Septembersession beraten wurde.

Gesuche für Direktzahlungen dürfen damit nicht mehr auf Papier eingereicht werden. Bislang hat das Landwirtschaftsamt die schriftlich eingereichten Gesuche ins System eintippen müssen. "Die Bauern können die Gesuche für Direktzahlungen nur noch elektronisch einreichen", erklärte Roger Peterer, Leiter des Landwirtschaftsamtes, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Im Gegensatz etwa zu den Steuererklärungen gebe es für die Landwirte seit 2014 ein Obligatorium.

Hintergrund der Internet-Pflicht ist die Agrarpolitik 2017 mit ihren zahlreichen Änderungen. Der Kanton habe entschieden, bei dieser Gelegenheit ohne Übergangsphase gleich auf das neue System umzustellen, führt Peterer weiter aus. Die Landwirtschaft sei "die erste Branche in diesem Kanton, die integral auf E-Government umgestellt hat", sagte der zuständige Regierungsrat Benedikt Würth (CVP) in der Septembersession gemäss Nachrichtenagentur SDA.

Bauern, die sich schwertun mit dem Erfassen der Daten am Computer, können sich an den Bauernverband wenden. Dieser hat sogenannte "Superuser" im Einsatz. Online-Formulare kennen viele Bauern bereits. Dazu zählt die Tierverkehrsdatenbank TVD oder die Datenbank für Hofdünger-Flüsse Hoduflu.

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