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SG: Kanton reagiert auf IBR

Um die Einschleppung der Rinderseuche IBR zu verhindern, hat der Kanton St. Gallen beschlossen, dass alle im Ausland gesömmerten Tiere nach der Rückkehr auf IBR untersucht werden müssen.

 

 

Um die Einschleppung der Rinderseuche IBR zu verhindern, hat der Kanton St. Gallen beschlossen, dass alle im Ausland gesömmerten Tiere nach der Rückkehr auf IBR untersucht werden müssen.

Die mittels Blutprobe vorgenommene Untersuchung auf IBR-Antikörper muss innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von der ausländischen Alp erfolgen, wie das St. Galler Tagblatt in der heutigen Ausgabe schreibt. Bis negative Resultate vorliegen darf keines der Tiere verstellt werden. Die Massnahme sei auf Empfehlung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in die Bestimmungen aufgenommen worden, sagte Kantonstierarzt Markus Fritsche gegenüber dem St. Galler Tagblatt.

In Österreich wurden bisher auf 26 Betrieben (zuvor war von 27 Betrieben die Rede gewesen, einer stellte sich aber im Nachhinein als negativ heraus) insgesamt 306 Tiere positiv auf IBR getestet. In der Schweiz waren bis auf wenige Fälle im Betrieb eines Importeurs alle Tests negativ ausgefallen. Sämtliche Betriebssperren konnten vorzeitig aufgehoben werden.

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