2021 beschloss das Bundesparlament eine Mitteilungspflicht für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die Auflage gehört zu einer Parlamentarischen Initiative, mit der unter anderem die Verwendung von Pestiziden bis 2027 mindestens halbiert werden soll.
«Überwachungsinstrument»
Für die Umsetzung wurde die Online-Plattform Digiflux entwickelt. Dort müssten künftig Landwirtschaftsbetriebe oder auch etwa Gärtnereien einen Eintrag machen, wenn sie Pflanzenschutzmittel einsetzen.
Gegen die wegen Umsetzungsproblemen bereits verschobene Einführung von Digiflux gibt es Widerstand. Die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP wollen die Plattform mit einer Standesinitiative stoppen. Es handle sich «um ein reines Kontroll- und Überwachungsinstrument», heisst es im Vorstoss.
«Parzellenscharf» festhalten
Jede Anwendung eines Pflanzenschutzmittels müsse künftig in Digiflux «parzellenscharf und georeferenziert» gemeldet werden. Dies verursache einen massiven administrativen Aufwand «sowie Mehrkosten ohne ökologischen Mehrwert». Der Bund solle die Rahmenbedingungen so ändern, dass «nur von Seiten des Handels der Bestimmungszweck vermerkt werden muss».
Aus den Reihen von SP und Grünen wurde gegen die Standesinitiative argumentiert. Digiflux löse einen Digitalisierungsschub in der Landwirtschaft aus, hiess es. Es gebe berechtigte Kritik an der bisherigen Umsetzung. Aber jede Kuh werde heute besser dokumentiert, als gefährliche Pestizide. Das Standesbegehren wurde mit 80 gegen 32 Stimmen bei einer Enthaltung überwiesen.
Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Bund
Nationalrat will Ausnahme für Bauern
Auch auf nationaler Ebene ist Digiflux unter Druck geraten. Der Nationalrat nahm eine Motion aus der SVP an, die eine Ausnahme für Landwirte verlangt. Die Pflicht, die digitale Plattform Digiflux zu verwenden, müsse aufgehoben werden, fordert die Motion. «In ganz Europa, auch in der Schweiz, protestieren die Landwirtinnen und Landwirte gegen die administrative Belastung, die Bürokratie und die Kontrollen, denen sie ausgesetzt sind. Die Belastung nimmt exponentiell zu. Sie können nicht mehr», schrieb Kolly in seinem Vorstoss.
Der Rat unterstützte ihn am Dienstag mit 95 zu 90 Stimmen und mit fünf Enthaltungen. Unterstützt wurde der Vorstoss von der SVP sowie einzelnen Mitgliedern von Mitte- und FDP-Fraktion. Sie geht an den Ständerat.
Einführung um ein Jahr verschoben
Das Parlament hat 2021 mit der parlamentarische Initiative 19.475 eine Mitteilungspflicht für den Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie den Handel von Nährstoffen beschlossen. Um dem Auftrag zu erfüllen, entwickelt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Plattform Digiflux. Schweizer Landwirtschaftsbetriebe sind zukünftig verpflichtet, dem Bund sämtliche Bezüge von Kraftfutter, Mineral-, Hof- und Recyclingdüngern sowie von Pflanzenschutzmitteln zu melden. Bei den Pflanzenschutzmitteln ist auch die Anwendung meldepflichtig. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll über «Digiflux» erfolgen.
Es gab harsche Kritik aus der Landwirtschaft. Das sorgte beim Bund zu einem Umdenken. «Bedenken hinsichtlich der Komplexität sowie Unstimmigkeiten über den ehrgeizigen Zeitplan für die Umsetzung standen dabei im Mittelpunkt. Diese Anliegen nimmt das BLW sehr ernst», teilte der Bund im März 2024 mit.
Die Produzenten sollen bezüglich der Einführung der Mitteilungspflicht entlastet werden. Der Zeitplan zur Einführung von Digiflux wurde angepasst. Die Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel für Verkauf und Weitergabe wird um ein Jahr verschoben. Sie tritt im Jahr 2026 in Kraft, gemeinsam mit dem Handel mit Nährstoffen. Auch die Mitteilungspflicht für berufliche Anwendungen wie Landwirte von Pflanzenschutzmitteln wird um ein Jahr nach hinten verschoben. Sie tritt neu ab dem Jahr 2027 in Kraft.
Bei den Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln gibt es zudem eine mehrjährige Übergangsphase mit einer sehr vereinfachten Mitteilungspflicht. «Das gibt den Landwirtschaftsbetrieben die Möglichkeit, sich mit den digitalen Aufzeichnungen vertraut zu machen», teilte das BLW im März 2024 mit.