Die Schaffhauser Gemeinden können in Denkmalschutzfragen häufiger selber entscheiden - sie müssen sich nicht mehr zwingend an die kantonale Fachstelle wenden: Die Stimmberechtigten haben am Sonntag dem teilrevidierten Gesetz über den Natur- und Heimatschutz mit 15'922 zu 14'365 Stimmen zugestimmt.
Die Stimmbevölkerung folgte damit den Abstimmungsempfehlungen von Regierungsrat und einer klaren bürgerlichen Kantonsratsmehrheit. Mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 52,6 Prozent fiel der Entscheid vergleichsweise knapp aus.
Lokal liegt im Bereich der Gemeinde
In 22 Schaffhauser Gemeinden fand die Änderung eine Mehrheit. Nur in der Stadt Schaffhausen sowie in Buch und Trasadingen resultierte ein Nein, wobei in Trasadingen den 119 Ja-Stimmen 120 Nein-Stimmen gegenüberstanden. Die Stimmbeteiligung lag über den gesamten Kanton gesehen bei 68,44 Prozent.
Die Gemeinden erhalten mit der gutgeheissenen Teilrevision mehr Kompetenzen: Werden historisch oder kulturell wertvolle Gebäude, die als lokale Schutzobjekte gelten, umgebaut oder saniert, können sie neu eigenständig entscheiden. Sie müssen die kantonale Denkmalpflege nicht mehr beziehen. Im Gesetz ist nur noch vorgesehen, dass sie dies - gegen Entschädigung - bei Bedarf könnten.
Kritiker sehen Gefahr für Ortsbilder
Die Gemeinden beurteilen im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens damit neu selbständig, ob der Schutzwürdigkeit eines lokalen Objekts Genüge getan wird. Und darin sahen die Gegner der Vorlage eine «Gefahr für unsere intakten Ortsbilder»: SP, Grüne, GLP und AL brachten vor, dass den Gemeinden das Fachwissen fehle, dass sie im Zweifelsfall kaum auf kostenpflichtige Gutachten zurückgreifen werden.
Mit ihrer Verantwortung wüssten die Gemeinden umzugehen, hielten hingegen SVP, FDP und EDU fest. Die Autonomie der Gemeinden werde gestärkt, die Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden klarer getrennt. Zudem könne so die chronisch überlastete kantonale Fachstelle für Ortsbildschutz und Denkmalpflege entlastet werden.