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Showdown um Gewässerraum

 

Eine Motion zu gewisser Flexibilität bei den Gewässerräumen in der Landwirtschaftszone kommt nun in den Nationalrat.

 

Ständerat Werner Hösli (SVP, GL) reichte im Herbst 2019 eine Motion ein, die verlangt, dass der Gewässerraum, der nur extensiv bewirtschaftet werden darf, kleiner sein darf, wenn in einer Region der Landwirtschaft oder einem einzelnen Landwirtschaftsbetrieb «ein übermässiger Anteil der ertragreichen Futtergrundlage entzogen wird».

 

Nach der Abwahl Höslis übernahm Jakob Stark (SVP, TG) die Motion und fand dafür im Ständerat auch eine Mehrheit. Ein zentrales Argument für die Motion lautet: Im dicht überbauten Gebiet (Städte und Agglomerationen) gibt es bereits zahlreiche Flexibilitäten bei den Gewässerräumen. Wenn es zonenkonform ist, darf dort sogar noch weiter gebaut werden.

 

FDP-Fraktion entscheidet

 

Bei der Abstimmung im Nationalrat wird ein knapper Ausgang erwartet. Entscheidend werden die Freisinnigen sein. Der «Schweizer Bauer» hat unter anderen Isabelle Moret (FDP, VD) angefragt, welche den Lebensmittelindustrieverband Fial präsidiert, und Anna Giacometti (FDP, GR), die wie Hösli aus einem Kanton mit wenig Kulturland stammt, wie sie stimmen werden. Beide Nationalrätinnen haben nicht reagiert. Vor der Abstimmung im Nationalrat verweisen einige Parlamentarier, die von bäuerlichen Befürwortern der Motion angegangen worden sind, auf ein Schreiben der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK).

 

Es ist dies ein eindrückliches Beispiel von Verwaltungslobbying. Sowohl auf Stufe Bund wie auch in den Kantonen setzen die Beamten nicht in erster Linie um, was die Parlamente beschliessen, sondern sie wissen genau, was sie politisch wollen, und lobbyieren dafür. Die Kantonsvertreter erwidern (nicht zu Unrecht), dass es sehr oft die Kantone sind, die die Beschlüsse umsetzen müssen.

 

Die Damen und Herren Regierungsräte empfehlen ein Nein zur Motion Hösli/Stark in einem Schreiben, das sie via Kantone an die Nationalräte des jeweiligen Kantons verteilten. Mitunterschrieben hat es der Waadtländer Staatsrat Philippe Leuba, und zwar in seiner Funktion als Präsident der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK). Nach Informationen des «Schweizer Bauer» gibt es kantonale Landwirtschaftsdirektoren, die sich daran stören.

 

LDK-Vorstand sagt Nein

 

Auf die Frage, was LDK-Präsident Leuba zu dieser Unterschrift legitimierte, verwies LDK-Sekretär Roger Bisig auf die Sitzung des Vorstands der LDK vom 20. November 2020. Dort hat der Vorstand das Geschäft beraten und entschieden, gemeinsam mit der BPUK an der Anhörung der Ständeratskommission teilzunehmen. Bisig betont, dass ein Geschäft wie die Anhörung zur Motion Hösli in die Kompetenzen des LDK-Vorstands falle. Leuba selbst lässt über seinen Sprecher Denis Pittet ausrichten, dass der Entscheid auf einer eingehenden Analyse der Situation und auf einer langjährigen gemeinsamen Arbeit von Politik und Akteuren vor Ort beruhe.

 

Die derzeitige Situation sei zufriedenstellend und sie zu ändern, würde laut Leuba viele Ungleichheiten und Missverständnisse schaffen. Zuallererst habe die Landwirtschaft ein Interesse an Rechtssicherheit, und diese sei nur mit einem Nein zur Motion gegeben, da vielerorts die Gewässerräume fertig bestimmt seien.

Kommentare (2)

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  • InesK | 29.09.2021
    Zur Erinnerung: für die heutige Regelung wurde eine Volksinitative kurz vor der Abstimmung zurückgezogen.......!!
  • U. Thomet | 29.09.2021
    Die Ausscheidung von Gewässerräumen ist Enteignung ohne Entschädigung. Landbewirtschafter über 65 erhalten keine Beiträge für die Einschränkung. Hier wird das Recht auf die Nutzung von Eigentum in Frage gestellt, der angebliche Nutzen unhinterfragt höher gewichtet. Die Verwaltung missachtet grundlegende Regeln einer freiheitlichen Rechtsform.

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