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Sicherheit beim Bauen mitplanen

 

Statistiken zeigen, wie viele Unfälle täglich in Haushalten und Betrieben passieren. Geeignete Sicherheitsmassnahmen könnten oft viele dieser Verletzungen oder gar tödlichen Ausgänge verhindern.

 

Eine der Unfallursachen ist das Versäumnis, notwendige Sicherheitsmassnahmen bereits in der Planung zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl Neubauten wie auch Um- und Erweiterungsbauten bestehender Gebäude und Einrichtungen.

 

Tore, Türen, Wandöffnungen

 

Tore sind so zu sichern, dass sie nicht umstürzen, zuschlagen, aushängen oder sonstwie Personen gefährden können. Flügeltüren zu Ställen und viel begangenen Räumen müssen sich nach aussen öffnen lassen, damit sie ihren Zweck auch als Fluchttüren im Brandfall erfüllen. Sind in grossen Toren separate Personendurchgänge nötig, sollten Stolperstellen in Form von Schwellen möglichst vermieden oder gut gekennzeichnet werden.

 

Leitern

 

Leitern, welche im Hofbereich eingesetzt werden, sind immer gegen Wegrutschen, Drehen und seitliches Abgleiten zu sichern. Für einen sicheren Übertritt müssen sie die Auftrittstelle um einen Meter überragen. Alternativ können stabile Handgriffe montiert werden.

 

Treppen

 

Jede Treppe mit mehr als vier Stufen muss durch ein Geländer, das als Handlauf dient, gegen Absturz gesichert sein. Bei frei stehenden Treppen ist beidseitig ein Geländer mit Handlauf und Knieleiste erforderlich. Treppenöffnungen sind mit einem Geländer zu umwehren. Werden Treppenöffnungen mit einem Deckel geschlossen, kann der Deckel so angebändert sein, dass er in geöffnetem Zustand als Geländer dient.

 

Erhöhte Böden

 

Jeder Boden, dessen Sturzkante mehr als 100 cm hoch ist, muss mit einem Geländer und einem gesicherten Aufgang versehen sein. Ein Geländer besteht grundsätzlich aus einer Brustwehr mit Knie- und Fussleiste. Die Höhe der Brustwehr beträgt 100 bis 130 cm. Die Knieleiste wird auf 50 cm montiert. Eine Fussleiste wird notwendig, wenn Kleinteile wie Rohre oder runde Stahlstücke gelagert werden, die über die Kante rollen können. Auf Knie- und Fussleiste kann verzichtet werden, wenn die Brustwehr um 20 bis 30 cm von der Sturzkante zurückversetzt wird.

 

Die Brustwehr eines Geländers muss horizontal und vertikal einer Belastung von 80 kg standhalten. An Übertrittstellen kann die Abschrankung 60 bis 80 cm unterbrochen und durch eine stabile Haltevorrichtung ersetzt werden. Werden Grossballen, Paletten oder Paloxen auf erhöhten Böden gelagert, sollen spezielle Übergabestellen vorhanden sein. Wird auf Bühnen Stroh, Heu oder ähnliches Lagergut bis zur Sturzkante und höher als das Geländer aufgeschichtet, muss der Stapel mit weiteren horizontalen Balken im Abstand von 100 bis 130 cm gesichert werden.

 

Bodenöffnungen

 

Bodenöffnungen müssen so gesichert sein, dass Personen auch während der Arbeit nicht abstürzen können. Grundsätzlich sollen alle Bodenöffnungen mit einem angebänderten Deckel verschlossen sein. Solche Deckel lassen sich mit Seilen oder über Gegengewichte leichter öffnen und fallen nicht durch die Bodenöffnung.

 

Metallscharniere werden durch Futterreste oft verschlissen, wenn der Falz nicht immer sauber gereinigt wird. Ein Deckel mit Schrägfalz beugt hier dem Verschleiss der Scharniere vor, da keine Futterreste hängen bleiben. Bestehende Bodenöffnungen können nachgerüstet werden, indem der Deckel abgeschrägt und der Falz mit einer Dreieckleiste ausgelegt wird.

 

Kindersicherheit

 

Bedingt durch ihre Neugier, Unbekümmertheit und körperliche Schwäche, sind Kinder auf einem Bauernhof besonders gefährdet. Technische Sicherheitsmassnahmen wie Absturzsicherungen oder Schutzabdeckungen sind hier für die Gefahrenminderung am wirkungsvollsten. Einmal richtig erstellt, erfüllen sie ihre Aufgabe dauerhaft.

 

Die von der Arbeitssicherheit vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen schützen Erwachsene, sind jedoch für die Sicherheit von Kindern nicht immer ausreichend. Wenn Kinder auf dem Hof sind, müssen daher Gefahren und Risiken für Kinder analysiert und zusätzliche Massnahmen getroffen werden.

 

Kontaktperson für Rückfragen:
Beat Burkhalter
Sicherheitsfachmann Planbegutachtungen
und landwirtschaftliche Bauten
[email protected]
Tel. 062 739 50 46

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