Der Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel soll verhindert werden.
In Bayern (D) sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmassnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise veranlasst, wie die «agrarzeitung» online berichtet.
Diese Massnahmen erfolgen landesweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben.
Keine Ausstellungen
Darin werden neben verstärkten Biosicherheitsmassnahmen weitere Vorkehrungen, wie etwa ein Verbot von Ausstellungen und Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben, geregelt. Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmassnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insbesondere in der Nähe von Gewässern sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes - soweit möglich - überspannt werden.
Deutschlandweit in dieser Saison mehr als 280 Fälle festgestellt
Aktuell sind im Freistaat Bayern drei Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land nachgewiesen. Zudem hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kürzlich einen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 50 Hühnern im Landkreis Erding bestätigt. Der Betrieb wurde von der Kreisverwaltungsbehörde gesperrt und die Tiere wurden gekeult.
Deutschlandweit wurden in dieser Saison mehr als 280 Fälle festgestellt. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest rasch zu erkennen, werde in Bayern das Wildvogel-Monitoring konsequent weitergeführt, so das Umweltministerium.


