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EU-Parlament für Renaturierungsgesetz

Das Europäische Parlament hat am Dienstag mit 329 Ja- und 275 Nein-Stimmen, das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur beschlossen. Demnach sollen bis 2030 mindestens 20% der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden. Gleichzeitig soll das Gesetz zur Erreichung der EU-Ziele in den Bereichen Klima und biologische Vielfalt beitragen und die Ernährungssicherheit verbessern.

Um die Gesamtziele der EU zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 mindestens 30% der unter das neue Gesetz fallenden Lebensräume (von Wäldern, Wiesen und Feuchtgebieten bis hin zu Flüssen, Seen und Korallenbänken) von einem schlechten in einen guten Zustand zurückversetzen.

Wiederherstellungspläne

Bis 2040 soll diese Quote auf 60% und bis 2050 auf 90% ansteigen. Natura-2000-Gebiete sollen bis 2030 Priorität haben. Sobald sich ein Gebiet in einem guten Zustand befindet, müssen die EU-Länder sicherstellen, dass es sich nicht wesentlich verschlechtert.

Die Mitgliedstaaten müssen ausserdem nationale Wiederherstellungspläne verabschieden, in denen sie darlegen, wie sie diese Ziele erreichen wollen.

Wiedervernässung freiwillig

Um die biologische Vielfalt in den landwirtschaftlichen Ökosystemen zu verbessern, müssen die EU-Länder bei zwei der folgenden drei Indikatoren Fortschritte erzielen: dem Index der Schmetterlinge im Grünland, dem Anteil der landwirtschaftlichen Flächen mit vielfältigen Landschaftsmerkmalen und dem Bestand an organischem Kohlenstoff in den Mineralböden der Ackerflächen. Es müssen auch Massnahmen zur Erhöhung des Indexes der Feldvögel ergriffen werden, da Vögel gute Indikatoren für den Gesamtzustand der biologischen Vielfalt sind, heisst es in der Mitteilung des Parlaments.

Da die Wiederherstellung entwässerter Torfgebiete eine der kosteneffizientesten Möglichkeiten zur Verringerung der Emissionen im Agrarsektor ist, müssen die EU-Länder bis 2030 mindestens 30% der entwässerten Torfgebiete wiederherstellen (mindestens ein Viertel muss wiedervernässt werden), bis 2040 liegt der Anteil bei 40% und bis 2050 bei 50% (wobei mindestens ein Drittel wiedervernässt werden muss). Die Wiedervernässung wird für Landwirte und private Landbesitzer freiwillig bleiben.

Notbremse eingebaut

Das Gesetz sieht eine vom Parlament geforderte Notbremse vor, so dass die Ziele für landwirtschaftliche Ökosysteme unter aussergewöhnlichen Umständen ausgesetzt werden können, wenn sie die für eine ausreichende Nahrungsmittelproduktion für den EU-Verbrauch benötigte Fläche stark reduzieren.

Andere Ökosysteme

Das Gesetz fordert ausserdem eine positive Entwicklung verschiedener Indikatoren für Waldökosysteme und die Pflanzung von 3 Mrd. zusätzlicher Bäume. Die Mitgliedstaaten müssen ausserdem mindestens 25’000 km Flüsse in frei fliessende Flüsse umwandeln und sicherstellen, dass die Gesamtfläche der städtischen Grünflächen und der Baumkronen nicht verloren geht.

«Heute ist ein wichtiger Tag für Europa, da wir vom Schutz und der Erhaltung der Natur zur Wiederherstellung der Natur übergehen», erklärte der spanische Abgeordnete César Luena (S&D). «Das neue Gesetz wird uns auch dabei helfen, viele unserer internationalen Umweltverpflichtungen zu erfüllen. Die Verordnung wird geschädigte Ökosysteme wiederherstellen und gleichzeitig den Agrarsektor respektieren, indem sie den Mitgliedstaaten Flexibilität einräumt. Ich möchte den Wissenschaftlern dafür danken, dass sie die wissenschaftlichen Beweise geliefert und die Leugnung des Klimawandels bekämpft haben, und den jungen Menschen dafür, dass sie uns daran erinnern, dass es weder einen Planeten B noch einen Plan B gibt.»

 Das Abkommen muss nun noch vom Rat angenommen werden.

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