Der aargauische Richtplan legt die Gesamtgrösse der Siedlungsgebiete fest, aber er kennt keine Siedlungsbegrenzungslinien, wie sie der Bund eigentlich gern hätte. Der Kanton wendet das Instrument der Siedlungstrenngürtel an.
Aber dieses Mittel brauche es nicht mehr, wenn schon die Siedlungsfläche genau definiert werde, tönte es aus dem Grossen Rat, namentlich aus landwirtschaftlichen Kreisen. Dahinter steckten wohl auch Bedenken, dass in Siedlungstrenngürteln Bewilligungen für den Ausbau oder Neubau landwirtschaftlicher Siedlungen oder für die Einrichtung betriebsnotwendiger Anlagen, wie Witterungsschutz, schwerer zu bekommen seien. Der Regierungsrat widerspricht solchen Befürchtungen. Er findet im Gegenteil, die Siedlungstrenngürtel dienten auch der Sicherung von landwirtschaftlichen Fruchtfolgeflächen.