Da staunte ein Bauer wohl nicht schlecht. Als er am Dienstag vergangener Woche in St. Gallen eine seiner Weiden mähte, fand er ein Hundegrab mit Kreuz auf seinem Feld. Da der Hundehalter nicht ermittelt werden konnte, hat die Stadtpolizei St. Gallen Anzeige erstattet.
Eine Entdeckung der aussergewöhnlichen Art machte ein Landwirt am Dienstag, 31. Juli, auf einer seiner Weiden Nahe des Freudenbergwaldes südöstlich der Stadt St. Gallen. Während des Mähens fiel ihm ein Hundegrab auf, das mit einem Kreuz versehen war.
Der Bauer informierte die Stadtpolizei St. Gallen. Die Ordnungshüter hoben mit der Hilfe der Berufsfeuerwehr St. Gallen das Grab aus und überführten den toten Hund in die Tierkörpersammelstelle, teilte die Polizei am vergangenen Montag mit.
Da der Hundehalter nicht eruiert werden konnte, erstattete die Polizei Anzeige gegen unbekannt. Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass beim Vergraben von Tierkadavern einige Regeln befolgt werden müssen.
Tiere bis zehn Kilogramm dürfen auf Privatgrund vergraben werden. Dabei ist zu beachten, dass der Kadaver mindestens zwei Meter über dem Grundwasserspiegel zu liegen kommt und die Erdschicht das tote Tier mindestens 1,2 Meter überdecken muss. Zudem darf das Grab nicht in Grundwasserschutzzonen, überschwemmungs-, steinschlag-, rutsch- oder besonders erosionsgefährdeten Gebieten oder in Einzugsgebieten von Quellen ausgehoben werden.
Tierkadaver seien am besten einer kostenlosen Tierkörpersammelstelle oder einem Tierkrematorium zu übergeben.