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Smart Meter sammelt heikle Daten

In den kommenden Jahren werden in den Haushalten intelligente Strommessgeräte (Smart Meter) installiert, die heikle Daten sammeln. Der Bundesrat hat deshalb auch Datenschutzbestimmungen erlassen.

 

In den kommenden Jahren werden in den Haushalten intelligente Strommessgeräte (Smart Meter) installiert, die heikle Daten sammeln. Der Bundesrat hat deshalb auch Datenschutzbestimmungen erlassen.

Je genauer der Zeitpunkt des Stromverbrauchs ermittelt wird, desto besser können die Informationen zum Stromsparen und zur Steuerung der Strommengen verwendet werden. Der Stromkonsument kann seinen Verbrauch in eine Zeit mit geringerer Netzbelastung und tieferem Strompreis verschieben, und der Netzbetreiber kann die Ein- und Ausspeisung von Strom modulieren.

Auf der anderen Seite lassen detaillierte Informationen zum Stromverbrauch Rückschlüsse auf das Verhalten einer Person zu - beispielsweise lässt sich daraus ablesen, wann sie zu Hause ist. Die Regeln schreiben nun vor, dass der Netzbetreiber den Verbrauch - die sogenannten Lastgangwerte - nicht häufiger als alle fünfzehn Minuten ermitteln darf. Gespeichert werden die Daten mindestens sechzig Tage.

Stromsparpotenzialen müssen zur Verfügung stehen


Der Stromkonsument selbst soll ein Gerät direkt an den Stromzähler anschliessen und so den Verbrauch ermitteln können. Zudem muss ihm eine Auswahl der ihn betreffenden Daten leicht verständlich zur Verfügung gestellt werden, inklusive Stromsparpotenzialen.

Gegen intelligente Messsysteme können sich die Konsumenten nicht wehren. Intelligente Steuer- und Regelsysteme dürfen dagegen nur mit ihrer Zustimmung installiert werden. Bereits installierte Steuer- und Regelsysteme darf der Netzbetreiber solange einsetzen, bis der Endverbraucher den Einsatz ausdrücklich untersagt.

Sachliche Kriterien für Konsumenten-Profit


Ohne Zustimmung dürfen Steuer- und Regelungssysteme dann installiert werden, wenn damit eine erhebliche Gefährdung des sicheren Netzbetriebs verhindert werden kann. Wie stark der Konsument davon profitiert, dass er eine Steuerung erlaubt, wird zwischen den Parteien vertraglich vereinbart. Die Vergütung soll angemessen sein und auf sachlichen Kriterien beruhen.

Daten aus dem Einsatz von Mess-, Steuer- und Regelsystem dürfen von den Netzbetreibern nur zu vorgegebenen Zwecken verwendet werden. Zudem dürfen die Betreiber Daten, die Rückschlüsse auf eine konkrete Person zulassen, nur pseudonymisiert bearbeiten. Mitarbeitende des Netzbetreibers können somit die Personendaten nicht direkt einer Person zuordnen. Bei der Rechnungsstellung wird das Pseudonym der Person zugeordnet. Ferner dürfen nur intelligente Systeme eingesetzt werden, deren Elemente auf Datensicherheit hin geprüft wurden.

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