Mitglieder der Landesregierung, Bundesrichterinnen und -richter sowie Bundeskanzlerinnen und -kanzler erhalten statt einer Rente ein Ruhegehalt. Dies, weil Gewählte keine Vorsorge und nach dem Rücktritt oder einer Abwahl kein Einkommen und keine Rente haben.
Kein Anrecht mehr hat Amherd nach ihrem Rücktritt hingegen auf ein Dienstfahrzeug oder Büroräume, die vom Staat bezahlt werden. Das an die Teuerung angepasste Ruhegehalt von rund 239'000 Franken erhalten ehemalige Bundesräte und Bundesrätinnen jedoch nur, falls sie nach ihrem Rücktritt keiner anderen lukrativen Tätigkeit nachgehen.
Für Wirbel um das Ruhegehalt hatte Christoph Blocher gesorgt. Der frühere SVP-Bundesrat verzichtete nach seiner Nichtwiederwahl im Jahr 2007 vorerst darauf. Er machte allerdings im Juli 2020 eine Nachforderung von 2,7 Millionen Franken geltend. Er argumentierte, das Geld stehe ihm zu. Er wolle dieses nun spenden und nicht dem Staat überlassen.
Schliesslich entschied der Bundesrat, Blocher nachträglich ein Ruhegehalt im Umfang von fünf Jahren zu gewähren, also rund 1,1 Millionen Franken.