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SOBV gegen Hornkuh-Initiative

Der Vorstand des Solothurner Bauernverbandes (SOBV) lehnt die Hornkuh-Initiative ab. Das Anliegen gehöre nicht in die Bundesverfassung.

 

 

Der Vorstand des Solothurner Bauernverbandes (SOBV) lehnt die Hornkuh-Initiative ab. Das Anliegen gehöre nicht in die Bundesverfassung.

Der Vorstand des Solothurner Bauernverbandes (SOBV) sagt Nein zur Hornkuh-Initiative. Ein solches Anliegen sei auf Gesetzes- oder Vorordnungsstufe zu regeln, nicht aber auf Verfassungsstufe.

Die heute zur Verfügung stehenden Tierwohlbeiträge würden gute und ausreichende Anreize für die Förderung der Tiergesundheit und der artgerechten Haltung der Nutztiere setzen, heisst es in einer Mitteilung. Weitergehende staatliche Förderung von Einzelmassnahmen, wie dies die Hornkuhinitiative verfolge, sei auch wegen der zusätzlich nötigen Erfassungs- und Kontrollbürokratie abzulehnen. 

Wie der Vorstand des SOBV weiter betont, hätten die Konsumenten schon heute die Möglichkeit, Produkte von behornten Tieren einzukaufen, womit Hornkühe gezielt unterstützt werden könnten. Eine einseitige finanzielle Abgeltung für behornte Tiere könne falsche Anreize schaffen und beispielsweise die Arbeitsteilung zwischen Berg- und Tallandwirtschaft in der Rinderhaltung und -aufzucht negativ beeinflussen, befürchtet der Vorstand des SOBV.

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