Die Schweizer Berghilfe hat ein Programm für den Bau von Solaranlagen auf Gebäuden von Kleinunternehmen in Berggebieten lanciert. Die Stiftung übernehme pro Anlage bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, teilte die Schweizer Berghilfe am Dienstag mit.
Ab sofort könnten Bergbetriebe, die auf ihren Gebäuden Solaranlagen installieren wollen, in einem vereinfachten Verfahren um finanzielle Unterstützung bitten, hiess es weiter. Damit wolle die Stiftung einen zusätzlichen Anreiz für die Energiewende in Berggebieten schaffen.
Ganzjährig viel Strom produzieren
«Wir wollen gemeinsam mit den Betrieben im Berggebiet einen Beitrag an die Energiewende leisten», stellt Kurt Zgraggen, Geschäftsführer der Schweizer Berghilfe, fest. Es möglich seien Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen und damit zusammenhängende Investitionen wie zum Beispiel ein Dachaufbau.
Der Fokus auf Solarenergie sei bewusst gewählt, hält die Berghilfe fest. Betriebe in den Berggebieten könnten ganzjährig viel Strom produzieren, da die Sonneneinstrahlung in den Bergen höher als im Mittelland sei. Speziell im Winter habe es im Berggebiet wenig Hochnebel, und der Schnee reflektiere das Licht. Zudem kühle in den Bergen die kältere Luft die Solarzellen, was insgesamt eine höhere Leistung ermögliche. Für Solaranlagen seien dies ausgezeichnete Voraussetzungen.
Privat geführte Betriebe werden unterstützt
Die Betriebe in den Bergen würden aber auch wirtschaftlich profitieren. «Mit den Solaranlagen können die Unternehmen ihre Energiekosten senken und durch den Verkauf von überschüssigem Strom zusätzliche Einnahmen generieren», stellte Berghilfe-Geschäftsführer Zgraggen fest. Ob Schreinerei, Landwirtschaftsbetrieb, Dorfkäserei oder Berghotel: Sobald der Betrieb in der Bergzone liegt und die Energie für den eigenen Betrieb einsetzen will, kann er ein Gesuch einreichen.
Wichtig ist, dass der Betrieb sein Unterstützungsgesuch einreicht, bevor der Bau der Anlage startet. Das Solarprogramm wurde bis Ende 2024 befristet.
Wichtigsten Kriterien
Ist nur eine Solaranlage geplant, benötigt die Berghilfe vom Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin einige wenige Unterlagen. «Alle Gesuche werden wie üblich vor Ort von ehrenamtlichen Expertinnen oder Experten geprüft», schreibt die Berghilfe. Diejenigen Gesuche, welche neben einer Solaranlage noch andere Investitionen wie zum Beispiel den Neubau eines Betriebsgebäudes beinhalten oder auch Investitionsprojekte von Energiebetrieben werden im normalen Verfahren geprüft.
Die wichtigsten Kriterien für eine Unterstützung
- Der Betrieb liegt im Berggebiet gemäss den Landwirtschaftlichen Zonengrenzen, im Sömmerungsgebiet oder bezieht einen wesentlichen Teil der Rohstoffe aus diesem Gebiet.
- Der Betrieb ist privatwirtschaftlich geführt und hat nicht mehr als 49 Vollzeitstellen.
- Der Bau der Anlage ist noch in Planung.
- Die Solarenergie wird auch für den eigenen Betrieb genutzt.
- Die Investitionskosten liegen bei mindestens 10‘000 Franken.
- Die Anlage befindet sich auf oder an Gebäuden, welche sich für die Gewinnung von Solarenergie eignen. Die Berghilfe stützt sich dabei auf die Richtwerte des Bundesamts für Energie ab.
- Das Projekt umfasst ausschliesslich die Investition in eine Solaranlage (Photovoltaik oder Solarthermie) sowie direkt damit zusammenhängende Investitionen wie zum Beispiel Dachaufbau oder Netzanschluss.
Benötigte Unterlagen für eine Gesuchstellung
- Offerte der Solaranlage inklusive technischer Angaben.
- Abklärung der öffentlichen Fördergelder.
- Darlegen der finanziellen Situation mittels privaten Steuerunterlagen und Jahresrechnung/Buchhaltungsabschluss des Betriebs.
-> Die detaillierten Kriterien gibt es hier
Die Schweizer Berghilfe ist durch Spenden finanziert und existiert seit 1943. Im Jahr 2021 unterstützte die Stiftung schweizweit insgesamt 833 Projekte.
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