Am Donnerstag wird die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats entscheiden, ob die Motion Aebi noch vor den Wahlen traktandiert wird. Ein Teilrückzug der Klage gegen die Beschlüsse der Branchen- organisation Milch (BOM) soll dies offenbar verhindern.
Am 17. März 2011 wies eine Mehrheit des Ständerats unter der Federführung der CVP- und FDP-Vertreter die Motion von SVP-Nationalrat Andreas Aebi „Milchmengensteuerung für marktgerechte Milchmengen" an die vorberatende Kommission zurück. Stattdessen setzten namentlich die Ständeräte von CVP und FDP auf die BOM. Sie versprachen damals, dass über die BOM eine schnelle Lösung möglich sei.
Tatsächlich beschloss die BOM darauf hin relativ rasch, den gigantischen Butterberg von rund 10’000 Tonnen mittels einer Abgabe von 1 Rappen auf Basismengen und 4 Rappen auf Mehrmengen abzubauen. Dazu beantragte die BOM auch die Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen auf Nicht-Mitglieder. Doch das Debakel passierte schon zuvor: Vier Mitgliedsorganisationen der BOM selber reichten Klage gegen die Beschlüsse ein. So waren sie namentlich nicht bereit, die 4 Rappen Abgabe auf den Mehrmengen zu akzeptieren. Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann war folglich auch nicht bereit, der BOM die Allgemeinverbindlichkeit zu erteilen, weil diese intern selber zerstritten ist.
BLW verkündigt Einigung
Am Tag vor der wichtigen Sitzung der WAK-Ständerat ist nun auf einmal wieder Bewegung in die Sache gekommen. «An einer aussergerichtlichen Einigungsverhandlung haben die Kläger heute einem Teilrückzug der Anfechtungsklage zugestimmt. Das ebnet den Weg für einen raschen Beschluss des Bundesrats und ist ein Bekenntnis zur BOM», heisst es in einer Mitteilung des Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).
An der aussergerichtlichen Einigungsverhandlung vom 24. August 2011 unter der Leitung des BLW sicherten die Kläger offenbar zu, bestimmte Elemente ihrer Anfechtungsklage zurückzuziehen. Damit sind die Standardverträge für den ersten und zweiten Milchkauf und die lineare Abgabe von 1 Rp./kg auf der gesamten vermarkteten Milch für den Butterlagerabbau nicht mehr bestritten. Aufrecht erhalten wird hingegen die Klage im Zusammenhang mit der Abgabe von 4 Rp./kg auf ausgedehnte Milchmengen.
Bundesrat will Allgemeinverbindlichkeit geben
Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann hat im Vorfeld der Einigungsverhandlung seine Bereitschaft signalisiert, bei Klärung der rechtlichen Unsicherheiten dem Bundesrat sehr schnell einen Antrag um Ausdehnung der unbestrittenen Massnahmen zu unterbreiten. «Sobald die Klägerinnen den Teilrückzug schriftlich bestätigen, kann dies erfolgen», heisst es in der Mitteilung weiter.
Über die derzeit noch bestrittene Abgabe von 4 Rp. würde der Bundesrat gemäss der Mitteilung allenfalls in einem zweiten Schritt entscheiden, sobald auch bei dieser Massnahme die Rechtslage geklärt ist.
BLW will Politik machen
«Mit dieser Medienmitteilung will das BLW Politik machen und das ist inakztebtabel», sagt Martin Haab, Präsident der Bauernorganisation BIG-M. Das sei ganz klar ein Störmanöver, um die WAK zu beeinflussen. Denn inhaltlich biete die Mitteilung ja gar nichts Neues: «Ein Vertreter der Kläger hat ja bereits vor längerem erklärt, dass sie eine lineare Abgabe von 1 Rappen akzeptieren würden, wenn dafür die Abgabe von 4 Rappen auf den Mehrmengen fallen gelassen würde.» Haab spielt offenbar auf ein Interview des Schweizer Bauer vom 9. Juli mit Godi Siegfried an. Siegfried gehört als Präsident der PMO Biedermann/ Züger zu den vier Klägern, welche die Butterabräumung bisher verhinderten. «Sieht die BOM von den vier Rappen auf den Zusatzmengen ab, sind wir bereit, einen Rappen an den Abbau zu bezahlen», sagte Siegried bereits vor über einem Monat in diesem Interview.