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Sollen sich Hirten bewaffnen dürfen?

Schiessen, wenn der Wolf sich bedrohlich einem Schaf nähert. In der Schweiz ist das noch verboten. Die Chancen und Risiken sollen jetzt abgeklärt werden. 

«Tirs de défense» heisst das Konzept in Frankreich. Es bedeutet, dass sich dort nicht nur die Jäger, sondern auch die Hirten bewaffnen dürfen. Die Hirten dürfen auf einen sich nähernden Wolf zielen. In der Schweiz ist das heute verboten. Aktuell dürfen nur geschulte Wildhüterinnen und Jäger mit einer Spezialbewilligung dem Wolf nachstellen. Das Thema ist aber auch hierzulande nicht mehr tabu.

Antworten auf Fragen

Ein Bericht des Bundesrats soll evaluieren, ob der Verteidigungsabschuss des Wolfs neu ins Gesetz gehört. In einem Postulat der Umweltkommission (Urek) des Nationalrats heisst es dazu: «Dabei sollen die Chancen und Risiken abgeklärt werden. Insbesondere sind die Konsequenzen einer solchen Änderung bezüglich Kompetenzen, Kosten, Wirkungen und des möglichen Vollzuges zu analysieren.» Zudem solle eine mögliche gesetzliche Ergänzung aufgezeigt werden, wie solche Verteidigungsabschüsse gegen Wölfe als Ergänzung zum geltenden Recht aussehen könnten, heisst es weiter.

Die Forderung des Urek muss im Juni im Plenum des Nationalrats noch die offizielle Unterstützung finden. Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulats. Für Nationalrätin und Urek-Mitglied Christine Bulliard-Marbach (Mitte, FR) kommt diese unterstützende Haltung des Bundes nicht überraschend.

Verweis auf Frankreich

Gegenüber der «Sonntagszeitung» sagt sie: «Die Wolfspopulation hat so stark zugenommen, dass nun alle Kantone betroffen sind, nicht mehr nur das Wallis und Graubünden. Das Thema, das uns schon so lange beschäftigt, ist nach wie vor brisant. Und es gibt viel Unzufriedenheit mit der Art und Weise, wie der Wolf reguliert wird, insbesondere bei den Abschussgenehmigungen.» Sie fragt, ob der Bund, die Kantone oder die Menschen, die von dem Tier bedroht werden, das letzte Wort haben sollten. «Wir wollen Antworten auf diese Fragen», so Bulliard-Marbach.

Die Wolfsfreunde halten nichts von dieser Entwicklung und geben ihre Argumente ab. David Gerke, Geschäftsführer der Gruppe Wolf Schweiz, verwies bereits Anfang April gegenüber CH Media auf Erfahrungen aus dem Ausland: Frankreich sei dasjenige Land Europas mit den grössten Schäden durch Wölfe, sowohl in absoluten Zahlen als auch in Rissen pro Wolf – obwohl der Verteidigungsabschuss, der «tir de défense», dort schon lange möglich sei.

Kommentare (3)

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  • Nätürli | 09.05.2025

    Zu einem funktionierenden Herdenschutz gehört eine Flinte auf den Hirten.

  • Plüss heinz | 08.05.2025

    Ganz klar ja . Nicht nur Hirten sondern jeder nutztierhalter dem das Raubtier wolf schaden Anrichtet . Mein Eigentum auf meinem Besitz ist doch voll verständlich dass man das verteidigen soll und muss . Wäre das nicht so leben wir in einem gesetzlosen Land. Wölfe eliminieren alles andere ist wohlstandskrank.

    • Barner | 08.05.2025
      Bei Kollateralschäden übernimmt der Bundesrat die volle Verantwortung! Ich bin dafür, dass man sein Leben, sein Eigentum und seine Gesundheit mit der Waffe verteidigen können muss. Also Waffen für Fussgänger und Velofahrer im Strassenverkehr, der ja mehr Menschenleben fordert als Wölfe!
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