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Solothurn darf neu einzonen

Der Bundesrat hat am Mittwoch den revidierten Solothurner Richtplan genehmigt. Während andere Kantone Bauzonen aufheben müssen, darf der Kanton Solothurn neue Flächen einzonen.

 

 

Der Bundesrat hat am Mittwoch den revidierten Solothurner Richtplan genehmigt. Während andere Kantone Bauzonen aufheben müssen, darf der Kanton Solothurn neue Flächen einzonen.

Der Spielraum für die Erweiterung des Siedlungsgebiets beträgt 477 Hektaren. Das sind rund 5 Prozent des heutigen Siedlungsgebiets. In diesem Rahmen darf der Kanton neue Einzonungen vornehmen, sofern die Auslastung der Bauzonen insgesamt nicht unter 100 Prozent fällt. Heute beträgt die Auslastung 103,9 Prozent. Damit sind in den nächsten 15 Jahren Einzonungen von mehreren hundert Hektaren möglich.

Die mögliche Erweiterung des Siedlungsgebiets entspricht dem Umfang der heutigen Reservezonen. Mit dem Richtplan fordert der Bundesrat den Kanton allerdings auf, für die Besiedlung ungünstig gelegene Reservezonen der Landwirtschaftszone zuzuweisen. Im gleichen Umfang könnten dann andere Gebiete dem Siedlungsgebiet zugewiesen und allenfalls eingezont werden.

Die Obergrenze von 9027 Hektaren zwingt die Gemeinden trotzdem, im bestehenden Siedlungsraum kompakter zu bauen. Der Richtplan verpflichtet sie, in ihrer Ortsplanung die Möglichkeiten zur Verdichtung zu ermitteln und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Der Bundesrat nimmt auch den Kanton in die Pflicht. Dieser muss innerhalb eines Jahres einen entsprechenden Planungsgrundsatz aufnehmen. Zudem muss er überprüfen, ob die für Einzonungen vorgesehenen Dichterichtwerte wirken oder nötigenfalls angepasst werden müssen.

Mit diesen und anderen Vorbehalten erfüllt der Solothurner Richtplan laut Bundesrat die verschärften Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes. Dieses ist seit Mai 2014 in Kraft. Es schreibt unter anderem vor, dass die Bauzonen in einem Kanton nur noch so gross sein dürfen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen.

Die Kantone haben fünf Jahre Zeit, ihre Richtpläne anzupassen. Neben Solothurn haben auch Appenzell Ausserrhoden, Genf, Basel-Stadt, Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Uri, Aargau, St. Gallen, Nidwalden, Waadt, Appenzell Innerrhoden und Thurgau ihre Richtpläne angepasst.

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