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Sonderjagdinitiative zu Unrecht ungültig

Das Bündner Kantonsparlament hätte die Sonderjagdinitiative nicht für ungültig erklärten dürfen. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht am Mittwoch bei einer öffentlichen Beratung gelangt.

 

Das Bündner Kantonsparlament hätte die Sonderjagdinitiative nicht für ungültig erklärten dürfen. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht am Mittwoch bei einer öffentlichen Beratung gelangt.

Es besteht kein offensichtlicher Widerspruch zu übergeordnetem Recht, wie die Richter festhielten. Ein solcher Widerspruch müsste ins Auge springen, und dies sei vorliegend nicht der Fall.

Die Bündner Regierung hatte dem Parlament beantragt, die Initiative für ungültig zu erklären. Sie stützte sich dabei auf ein wildtierbiologisches und ein juristisches Gutachten.

Verbot der Sonderjagd verstösst gegen Jagd- und Waldgesetz

Das Bündner Verwaltungsgericht stützte diesen Entscheid mit der Begründung, dass das Verbot der Sonderjagd gegen übergeordnetes Recht verstosse, namentlich gegen das Jagdgesetz und das Waldgesetz.

Das Bundesgericht hielt fest, dass bei Nichterfüllung der Abschusszahlen der Kanton eine Regiejagd anordnen könne. Die Jagd sei im Kanton Graubünden ein Patent des Staates. Deshalb könne dieser die Jagd auch regeln.

Die Sache geht nun zurück an den Grossen Rat, der prüfen muss, ob andere Gründe für eine Ungültigkeitserklärung vorliegen. Die Bundesrichter zweifelten in ihren Voten an, dass solche bestehen könnten.sda

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