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Sondermüll: Neue Regelungen für Entsorgung

Unternehmen, die Sonderabfälle entsorgen, können diese künftig auch im Betrieb entgegennehmen, wo sie anfallen. Das hält die neue Verordnung über den Verkehr mit Abfällen fest, die der Bundesrat am Mittwoch auf 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt hat.

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Unternehmen, die Sonderabfälle entsorgen, können diese künftig auch im Betrieb entgegennehmen, wo sie anfallen. Das hält die neue Verordnung über den Verkehr mit Abfällen fest, die der Bundesrat am Mittwoch auf 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt hat.

Heute müssen Betriebe, bei denen Sonderabfälle und andere Kontrollen unterstehende Abfälle anfallen, diese den Entsorgungsfirmen bringen. Der entsorgende Betrieb muss prüfen, ob der Abfall den Deklarationen auf dem Begleitschein entspricht und ob er den Abfall überhaupt annehmen darf.

Die neuen Vorschriften treffen auch Exporteure von Abfall. Wer Müll ausführt, muss beim Bundesamt für Umwelt eine finanzielle Sicherheitsleistung für die Entsorgungskosten hinterlegen. Diese Massnahme soll verhindern, dass der Bund für die Kosten aufkommen muss, wenn Abfälle zurückgenommen und entsorgt werden muss.

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