Die von Bund und Kantonen getroffenen Covid-19-Massnahmen könnten auch Folgen für die Logistik des Detailhandels haben. Um die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern sicherzustellen, wird das Sonntags- und Nachtfahrverbot aufgehoben.
Damit die Logistik über die Festtage genug flexibel ist, um die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs bewältigen zu können, haben die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) und das Bundesamt für Strassen (Astra) Massnahmen beschlossen.
Um Engpässe in der Logistik zu vermeiden und so die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs im Detailhandel sicherzustellen, wurden folgende Massnahmen beschlossen: Sonntags- und Nachtfahrverbot werden aufgehoben, das ursprüngliche Gesamtgewicht für Lastwagen darf ausgenutzt werden und die Einsatzmöglichkeiten von Chauffeuren können flexibilisiert werden.
Damit die Unternehmen im Zeitraum vom 18. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 von den Massnahmen Gebrauch machen können, benötigen sie zusätzlich zu der vom Astra erlassenen Verfügung eine Bestätigung der WL.
Wir sind stets bemüht unsere Arbeit nach zugeben, bei jedem Wetter 24 Stunden 365 Tage und dass seit 15 Jahren auf den Schweizer Strassen.
Last euch nicht von Pessimisten runter ziehen,es gibt genug Zertifizierte Ausländer wo dise arbeit ausführen können dürfen und wollen.
Freundliche Grüsse
Nachtschicht Büro Schweiz ????????
Die Hofläden und Direkt-Vermarkter sind auch froh um Kunden....