In Frankreich wird sich das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, mit dem System zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln befassen müssen. Mehrere Umweltorganisationen, kleinere Landwirtschaftsverbände sowie Abgeordnete der Nationalversammlung kündigten in der vergangenen Woche eine Klage an.
Sie wollen erreichen, dass im Rahmen der Genehmigungsverfahren künftig auch Aspekte wie langfristige Toxizität und Karzinogenität berücksichtigt werden, und zwar auf Basis der vollständigen Formulierungen der Produkte.
Die Beschwerdeführer stützen sich unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2019. In einem Vorabentscheidungsersuchen hatten die Luxemburger Richter damals unter anderem festgestellt, dass im Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels die Kumulations- und Synergieeffekte des Präparats zu berücksichtigen seien.
Angeführt werden zudem Studien des staatlichen Instituts für Gesundheitsforschung (INSERM) und des Forschungsinstituts für Landwirtschaft, Lebensmittel und Umwelt (INRAE). Zu den Klägern gehören unter anderem die Umweltorganisation Générations Futures, der kleinbäuerliche Landwirtschaftsverband Confédération Paysanne (Conf‘), der französische Imkerbund (UNAF) sowie 28 Parlamentarier vom Linksbündnis NUPES.