In Frankreich hat die Diskussion um die Abstandsregelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Nachbarschaft von Wohngebieten neue Nahrung erhalten.
Bis 150 Meter
Die Umweltorganisation Générations Futures präsentierte am 16. Januar eigene Untersuchungen über die potenzielle Belastung von Anwohnern. Aus den Ergebnissen werden weitreichende Forderungen zum Schutz vor gesundheitlichen Risiken abgeleitet.
Nach den Vorstellungen der Organisation sollten die vorgeschriebenen Flächen ohne Pflanzenschutz (ZNT), die je nach Kultur und Wirkstoff einen Abstand von bis zu 10 Metern zu angrenzenden Wohnsiedlungen herstellen sollen, auf mindestens 150 Meter ausgeweitet werden. Ausserdem sollten als krebserregende, erbgutverändernde oder reproduktionstoxisch eingestufte sowie als endokrine Disruptoren wirksame Pflanzenschutzmittel vom Markt genommen werden.
Anwohner nicht geschützt
Ferner fordert Générations Futures für die Landwirte eine Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung von Anwendungsdaten. Diese Informationen sollten öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Regierung steht aus Sicht der Organisation ausserdem in der Pflicht, ihre in den Ecophyto-Plänen gebündelten Bemühungen zur Verringerung des Pflanzenschutzmittelaufwands in erfolgreichere Bahnen zu lenken.
Ihre Untersuchungen haben nach Angaben der Umweltorganisation ergeben, dass die derzeitigen ZNT von wenigen Metern unzureichend für den Schutz der Bevölkerung sind. Auch in dutzenden von Metern Abstand zu behandelten landwirtschaftlichen Flächen sei die Konzentration der Mittel in der Luft nicht wesentlich verringert. Laut Générations Futures sind die Anwohner zudem zahlreichen verschiedenen Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt. Im Zeitraum von sieben Wochen seien bis zu 35 Substanzen nachgewiesen worden.
Neue Auflagen drohen
Immer deutlicher wird derweil, dass auch der Trinkwasserschutz neue Anwendungsauflagen notwendig machen könnte. Der nationale Biodiversitätsrat (CNB) hat sich in seiner Stellungnahme zu den neuen Ecophyto-Plänen mehrheitlich dafür ausgesprochen, in den Einzugsgebieten der Trinkwassergewinnung notfalls die Pflanzenschutz-Vorgaben des Biolandbaus zum Standard zu machen.
Das Beratungsgremium empfiehlt zudem, die auch dem Gewässerschutz dienenden Förderprogramme auszubauen. Derzeit haben die Präfekten bereits die Möglichkeit, zum Schutz des Trinkwassers Gebiete mit höheren Umweltauflagen auszuweisen. Davon wird allerdings kaum Gebrauch gemacht.