Mit der Revision können Pflanzenschutzmittel ab Dezember 2025 in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden.
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Damit können Pflanzenschutzmittel künftig in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden, wenn sie bereits in einem Nachbarland bewilligt sind, wie der Bundesrat mitteilte. Die Anforderungen an Sicherheit und Wirksamkeit der Produkte blieben auf dem gleichen Niveau bestehen.
Schnellere Verfahren
Die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) regelt, wie Pflanzenschutzmittel in der Schweiz zugelassen, in Verkehr gebracht, verwendet und kontrolliert werden. Der Begriff Pflanzenschutzmittel umfasst etwa Insektizide, Herbizide oder Fungizide. Diese Produkte werden hauptsächlich in der Landwirtschaft für die Bekämpfung von Schädlingen und Unkraut eingesetzt.
Die Revision ermögliche eine Optimierung des Zulassungsverfahrens, teilt der Bundesrat am Mittwoch mit. Die Anforderungen dafür seien bereits heute in grossen Teilen identisch mit denen der EU. Mit dem Angleichen würden die Prozesse beschleunigt. Wirkstoffe, die die EU nicht mehr genehmigen würde, würden auch in der Schweiz mit sofortiger Wirkung nicht mehr zugelassen.
Künftig befristet zugelassen
Gesuchstellende können für Pflanzenschutzmittel neu ein vereinfachtes Zulassungsverfahren beantragen, wenn das betreffende Produkt bereits in einem Nachbarland bewilligt ist. «Bei diesem vereinfachten Verfahren kann sich die Schweiz auf die Prüfergebnisse der Nachbarländer stützen, was die Zulassung beschleunigt und es Produzentinnen und Produzenten erlaubt, moderne Produkte rascher einsetzen», schreibt der Bundesrat.
Wo hierzulande strengere Rechtsgrundlagen gelten, etwa beim Gewässerschutz, werden gemäss Bund weiterhin eigene Überprüfungen vorgenommen. Pflanzenschutzmittel sind zudem künftig befristet zugelassen. «Dadurch werden sie regelmässig auf Basis der aktuellsten Zulassungsanforderungen überprüft», heisst es in der Mitteilung weiter. Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln gelten neu als genehmigt, sobald sie in der EU zugelassen sind. Die Genehmigungen übernimmt die Schweiz bereits heute, jedoch zeitlich versetzt.
Zulassung wird teurer
Für die Spritzmittelhersteller wird die Zulassung aber teurer. «Die Gebühren decken den Bearbeitungsaufwand auf Seiten des Bundes jedoch nicht», schreibt der Bundesrat. Der Kostendeckungsgrad liegt derzeit bei unter 2 Prozent. «Indem er auf durchschnittlich rund 15 Prozent angehoben wird, übernehmen die Aufwände künftig stärker die gesuchstellenden Firmen und weniger die Steuerzahlenden», heisst es weiter. Die Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stellt den Antragsstellenden die administrativen Aufwände für die Zulassungsverfahren in Rechnung.
Die Revision setzt die Anliegen eines parlamentarischen Vorstosses um. Dieser war am Dienstag von der zuständigen Nationalratskommission unterstützt worden. Die revidierte Verordnung tritt laut dem Bundesrat am 1. Dezember 2025 in Kraft.