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SR: Ecopop-Initiative ist gültig

In den Augen des Ständerates verletzt die Ecopop-Initiative den Grundsatz der Einheit der Materie nicht. Die kleine Kammer lehnte mit 29 zu 11 Stimmen einen Antrag auf Ungültigkeit ab. Gestellt hatte diesen eine von Urs Schwaller (CVP/FR) angeführte Minderheit.

 

 

In den Augen des Ständerates verletzt die Ecopop-Initiative den Grundsatz der Einheit der Materie nicht. Die kleine Kammer lehnte mit 29 zu 11 Stimmen einen Antrag auf Ungültigkeit ab. Gestellt hatte diesen eine von Urs Schwaller (CVP/FR) angeführte Minderheit.

Ecopop verlangt, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz wegen Zuwanderung um höchstens 0,2 Prozent pro Jahr wachsen darf, also um ungefähr 16'000 Menschen. Gleichzeitig fordert die Gruppe, dass mindestens 10 Prozent der Gelder für die Entwicklungshilfe für freiwillige Familienplanung eingesetzt werden.

Einheit der Materie gewahrt

Die Minderheit beantragte, die Initiative wegen Verletzung der Einheit der Materie für ungültig zu erklären. «Ich sehe nicht ein, was die Begrenzung im Inland mit der Begrenzung des Wachstums in Entwicklungsländern zu tun hat», begründete dies Urs Schwaller. Die Mehrheit befand hingegen, dass die Einheit der Materie gewahrt sei. Schlussendlich sei die Nachhaltigkeit bei beiden Teilen der Initiative das Ziel. Dies ist auch gemäss dem im Auftrag von Ecopop erstellten und Anfang Februar vorgestellten Rechtsgutachten der Fall.

SPK-Präsidentin Verena Diener (GLP/ZH) forderte, Position zu beziehen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und sie dem Volk rasch vorzulegen. Folge der Nationalrat der Ungültigkeitserklärung nicht, wäre das Parlament nicht mehr in der Lage, die Behandlungsfristen für die Initiative einzuhalten.

«in dubio pro populo»

Thomas Minder (parteilos/SH), der die Initiative unterstützte, wies auf eine «offensichtliche Klammer» hin: Die Initianten hätten ein Ziel geografisch aufgeteilt und zwei parallele Massnahmen gewählt, um es zu erreichen. Vor einer Ungültigkeitserklärung hätten mehrere Staatsrechtler befragt werden müssen, kritisierte er.

Der Rat sollte «in dubio pro populo» entscheiden, verlangte auch Hans Stöckli (SP/BE). Bisher seien Initiativen nur in sehr klaren Fällen für ungültig erklärt worden. «Im Zweifelsfall sollten wir uns aber nicht für Ungültigkeit, sondern für Gültigkeit entscheiden.»
Der Bundesrat sah die Einheit der Materie ebenfalls als gewahrt an. Er lehnt die Initiative «Stopp der Überbevölkerung» aber aus wirtschaftlichen Gründen ab.

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