Nicht nur verarbeitete Lebensmittel, sondern alle Lebensmittel aus den französischen Grenzregionen Gex und Hochsavoyen sollen als Schweizer Lebensmittel angeboten werden dürfen, wenn sie nach Schweizer Normen produziert und kontrolliert werden. Dies will die Rechtskommission des Ständerates.
Die Kommission hat im Rahmen ihres Konsultationsrechts die geplanten Ausführungsverordnungen zur «Swissness»-Vorlage geprüft und Empfehlungen dazu beschlossen. Unter anderem empfiehlt sie, dass das Meldeverfahren ans Wirtschaftsdepartement vereinfacht wird, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Die Grundregeln zum Schutz der Marke «Schweiz» hatte das Parlament im Sommer 2013 beschlossen. Die Swissness-Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass Schweiz drin ist, wenn Schweiz drauf steht. Bei Lebensmitteln sind die Rohstoffe ausschlaggebend: Das Produkt muss zu mindestens 80 Prozent aus Schweizer Rohstoffen bestehen.
Vier Ausführungsverordnungen sollen nun die Einzelheiten regeln. Die Markenschutzverordnung etwa präzisiert, wie die 60 Prozent Herstellungskosten zu berechnen sind, die eine Uhr zur Schweizer Uhr machen. Das Swissness-Paket soll auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Ständeratskommission empfiehlt dem Bundesrat, an diesem Fahrplan festzuhalten.


