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St. Gallen: Richtplan genehmigt

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Richtplan des Kantons St. Gallen genehmigt, dabei aber Vorbehalte formuliert. Einen Teil muss der Kanton überarbeiten.

 

 

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Richtplan des Kantons St. Gallen genehmigt, dabei aber Vorbehalte formuliert. Einen Teil muss der Kanton überarbeiten.

Die Kantone müssen ihre Richtpläne an das revidierte Raumplanungsgesetz anpassen. Bis ein genehmigter Richtplan vorliegt, gelten Übergangsbestimmungen: Einzonungen sind nur dann zugelassen, wenn sie flächen- und zeitgleich kompensiert werden. Für den Kanton St. Gallen sind diese Bestimmungen hinfällig: Der Richtplan erfülle die Anforderungen, schreibt das Umweltdepartement (UVEK).

Vier Prozent mehr Bauzonenfläche

Mit dem neuen Raumplanungsgesetz müssen die Bauzonen so festgelegt werden, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten fünfzehn Jahre entsprechen. St. Gallen geht von einem Bevölkerungswachstum von 85'000 Personen zwischen 2015 und 2040 aus. Der Gesamtumfang des Siedlungsgebiets wird auf 16'144 Hektaren festgesetzt und ist damit um vier Prozent grösser als die bestehenden Bauzonenflächen. Seine aktuellen Bauzonen lastet der Kanton in 15 Jahren voraussichtlich zu 103 Prozent aus.

Daraus folgt, dass fallweise Einzonungen möglich sein werden. Als Voraussetzung dafür formuliert der Richtplan Kriterien. So legt er nach Raumtypen differenzierte Mindestdichten fest. Überprüfen muss der Kanton noch, wie hoch die Erschliessungsanforderungen für Einzonungen sein sollen.

Blätter grundlegend überarbeiten

Insbesondere verlangt der Bundesrat, dass die Anforderungen nach Raumtypen differenziert werden. Ausserdem nimmt er die Koordinationsblätter zu Weilern, Streusiedlungsgebieten und landschaftsprägende Bauten von der Genehmigung aus. Diese müssen grundlegend überarbeitet werden.

St. Gallen ist der neunte Kanton mit einem Richtplan, der die neuen Vorgaben erfüllt. Bereits früher genehmigt hat der Bundesrat die Richtpläne von Genf, Basel-Stadt, Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Uri und Aargau.

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